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Akte PICCOR/PICAM liegt noch bei der Schweizer FINMA

Die Akte PICCOR/PICAM liegt noch bei der Schweizer FINMA: In 'k-mi' 31/17 berichteten wir darüber, dass die Schweizer Finanzaufsicht die PICCOR AG, die als Vermögensverwalter die Beratung des Börsenmanagements innerhalb des PICAM-Verbundes ausübte, auf ihre Warnliste gesetzt hat. Zu den Gründen teilt uns Peter Züllig, Verwaltungsrat von PICCOR, mit: "FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, die bewilligungspflichtig ist und unter die Aufsicht der FINMA fällt. Eine Würdigung der Seriosität eines Unternehmens oder dessen Tätigkeit ist damit nicht verbunden. Zur Beurteilung der Tätigkeit der PICCOR AG hatte sich die FINMA an diese gewendet. Gegenüber der FINMA wird die PICCOR AG anwaltlich vertreten und hat ausführlich zu den gestellten Fragen Stellung genommen und diese umfassend beantwortet. Die letzte Korrespondenz liegt bereits 5,5 Monate zurück. Lediglich eine finale Antwort der Aufsicht steht noch aus." Laut Vermögensverwalter habe dieser bereits im September 2016 beschlossen, die seinerzeitige Geschäftstätigkeit mit Wirkung zum 31.10.2016 einzustellen und damit mehrere Monate vor der Aufnahme auf die Warnliste. Richtig ist, wie PICCAM gegenüber 'k-mi' vor mehr als einem Jahr mitteilte, dass der Unternehmensverbund an einem weißen Kapitalmarktprodukt arbeitet. An dessen Markteintritt scheint es jedoch noch zu klemmen. Auf 'k-mi'-Nachfrage, ob die Anleger ihr investiertes Kapital samt der ausgewiesenen Gewinne inzwischen allesamt ausgezahlt bekamen, teilt uns PICCOR mit: "Derzeit findet die Rückzahlung der Kundengelder (eingezahltes Kapital nebst Gewinnen abzüglich Entnahmen sowie etwaiger Steuern) statt und ist nahezu abgeschlossen." Sollten Sie andere Erfahrungen derzeit mit den PICCAM-Rückzahlungen machen, teilen Sie dies gerne Ihrer 'k-mi'-Redaktion mit.

 

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