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Anwendung von PRIIPs um ein Jahr auf Anfang 2018 verschoben

 

Die EU-Kommission hat in dieser Woche die Anwendung der PRIIPs-Verordnung um ein Jahr auf den 01.01.2018 verschoben. Mit der Verordnung für 'Key Information Documents for Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs)' sollen Basisinformationsblätter für Finanzprodukte EU-weit vereinheitlicht werden. 'k-mi' hatte sich auf EU-Ebene für die Verschiebung eingesetzt, da das EU-Parlament im September die Level-2-Maßnahmen zu PRIIPs gestoppt hatte (vgl. 'k-mi' 37/16): "Sehr geehrter Herr Kremer, (...) Ich teile Ihre Einschätzung, dass ein Inkrafttreten der PRIIPs ohne Umsetzungsrechtsakte keinen Sinn macht. Im Gegenteil die dadurch entstehende Verwirrung würde dem ursprünglichen Ziel der PRIIPs-Verordnung, nämlich eine bessere Kundeninformation sicherzustellen, sogar entgegenstehen. Insofern werde ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten selbstverständlich für eine ausreichend lange Verschiebung des Inkrafttretens der PRIIPs-Verordnung einsetzen. Das ist sowohl im Sinne der betroffenen Unternehmen als auch im Sinne der Verbraucher", schrieb uns MdEP Markus Ferber (EEP/CSU). MdEP Sven Giegold (Grüne) erklärte auf unsere Anfrage: "(...)Die vorgeschlagene Verschiebung von PRIIPs um ein Jahr erscheint angemessen. Die EU-Kommission sollte von ihrer gefährlichen Idee absehen, PRIIPs ohne verbindliche technische Standards in Kraft zur Anwendung zu bringen. Dadurch entstünden rechtliche Risiken für die Finanzwirtschaft (...)".

Wie geht es nun weiter? Die europäischen Aufsichtsbehörden, also u. a. die ESMA, müssen nun innerhalb von sechs Wochen die überarbeiteten technischen Standards für Informationsblätter der Kommission vorlegen. Hier lauert jedoch speziell für AIF ein massives Problem: Es verdichten sich die Anzeichen, dass die ESMA gemäß der neuen Risikoklassifikation nach PRIIPs und MiFID II geschlossene AIF pauschal in die hohe Risikoklasse 6 (von 7 insgesamt) einstufen will. Völlig unabhängig vom Asset bzw. Vermögensgegenstand, der Diversifikation, der Fremdkapitalquote sowie dem Fremdwährungsanteil und der Kosten! Risikoklasse 6 enthält ansonsten nur hochvolatile Aktienfonds oder riskante Derivate, ist also mehr oder weniger den Zockern vorbehalten! Geschlossenen Publikums-AIF, die in ein Portfolio von Immobilien investieren, droht damit eine krasse Wettbewerbsverzerrung bspw. gegenüber Offenen Immobilienfonds, soweit die eine ähnliche Anlagestrategie und damit auch ein vergleichbares Risiko aufweisen, so dass letztere voraussichtlich in einer deutlich niedrigeren Risikoklasse landen werden als AIF.

'k-mi'-Fazit: Wir werden uns in den nächsten Wochen auch auf EU-Ebene im Rahmen der noch laufenden Level-2-Maßnahmen intensiv dafür einsetzen, die pauschale Hochstufung von AIF in Risikoklasse 6 zu verhindern. An­sonsten wären sämtlich Regulierungsanstrengungen der Branche im Rahmen von KAGB und AIFM (inkl. der gewaltigen Kosten) für die Katz, da geschlossene Fonds ein Nischen-Produkt für Private Wealth-Kunden werden, die im Zweifel auch in eine Einzelimmobilie anstatt in einen Fonds investieren könnten. 

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