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BaFin-Chef zum Provisionsverbot: Abschreckendes Beispiel UK

Zum Jahreswechsel sorgte ein Interview des 'Spiegel' mit BaFin-Chef Felix Hufeld für Aufsehen. Aufhänger des Interviews ist die Rolle der BaFin im Fall P&R. Hierin liegt u. E. aber nicht die große Sprengkraft. Zwar muss sich die BaFin bei der Gestattung der letzten Prospekte vor der P&R-Insolvenz Versäumnisse vorwerfen lassen, aber angesichts der gesamten Größenordung der P&R-Pleite ist dies eher ein Nebenthema, da die BaFin erst ab 2017 formal für P&R zuständig war (auch wenn die Rolle der BaFin für P&R-Vermittler haftungstechnisch wichtig ist, vgl. 'k-mi' 38/18, 46/18).

Bemerkenswert sind vielmehr die grundsätzlichen Aussagen, die der BaFin-Chef zum Provisionsverbot macht. Auf die Frage des Spiegel, wie er die Umsetzung von MiFID II in diesem Punkt beurteilt, sagt Hufeld: "Ich muss allerdings immer ein wenig schmunzeln, wenn manche Lobbyisten die Beratung auf Honorarbasis als Lösung aller Probleme hinstellen. Man riskiert sozialpolitische Verwerfungen, wenn man provisionsbasierte Beratung verbietet. In Großbritannien hat man es versucht, mit einem erschreckenden Ergebnis: Denn es gibt deutliche Anzeichen, dass breite Bevölkerungsschichten seitdem von der Altersvorsorgeberatung faktisch abgeschnitten sind. Jemand, der wenig Geld hat, gibt einfach keine 150 oder 200 Pfund aus für einen Finanzberater – da können Sie predigen, so viel Sie wollen." Das hat gesessen! Und Hufeld setzt noch einen drauf. Auf den Vorhalt des Spiegel 'Lieber gar keine Beratung als eine, bei der mir nur Schund verkauft wird', antwortet der BaFin-Direktor: "Das ist mir zu polemisch. Weder das eine, noch das andere ist erstrebenswert. Wer den Provisionsvertrieb als Hort des Bösen betrachtet und Honorarberater als die besseren Menschen, dem kann ich nur sagen: Träum weiter."

'k-mi'-Fazit: Das neue Jahr fängt mit einer frohen Botschaft an: Die Desinformationskampagne, die von Verbraucherschutz-Lobbyisten wie dem vzbv seit Jahren betrieben wird und der 'k-mi' permanent entgegentritt (vgl. 'k-mi' 51/15, 11/16, 18, 28, 40/17, 29/18) ist nicht verfangen. Auch an der BaFin-Spitze weiß man, welche Märchen hier von Verbraucherschützern verbreitet wurden: Mit einer Scheuklappen-Mentalität verklären Verbraucherschutz-Lobbyisten die Ergebnisse des Provisionsverbots in Großbritannien und wehren sich, die negativen Folgen des Verbots in UK zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig wird mit einer perfiden Schwarz-Weiß-Malerei zu dem Vergütungssystem Provisions-beratung der Berufsstand des Vermittlers und Maklers pauschal verteufelt und die Honorarberatung verklärt. Dass solche ideologischen 'Argumente' nicht besonders nachhaltig sein können, wurde nun bewiesen!

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