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BaFin plant Verbot von hochriskantem CFD-Handel bei Privatanlegern

Im Sinne des Mandates für den kollektiven Verbraucherschutz will die BaFin den CFD-Handel massiv einschränken und hat am 08.12. dazu eine Anhörung gestartet. Laut der geplanten Allgemeinverfügung ordnet sie "eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von finanziellen Differenz­geschäften ("contracts for difference" oder "CFDs") im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 (WpHG) an. Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von CFDs an Privatkunden im Sinne des § 31a Absatz 3 WpHG wird insoweit untersagt, als diese für den Privatkunden eine Nachschusspflicht begründen können. Die Umsetzung dieser Beschränkung hat bis zum [3 Monate ab dem Datum, an dem die Verfügung als bekannt gegeben gilt] zu erfolgen." Bei CFDs spekulieren Anleger auf die Kursentwicklung von Basiswerten wie Aktien, Indizes, Rohstoffen oder Währungen. "Das Verlustrisiko ist bei CFDs mit Nachschusspflicht für den Anleger unkalkulierbar. Aus Verbraucherschutzgründen können wir das nicht akzeptieren“, erläutert BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele das Einschreiten der Aufsicht. Und in der Tat, wenn es hier einmal knallt, wie bspw. bei der Freigabe des Schweizer Franken, können Anleger hohe Verluste erleiden, die auch durch Stop-Loss-Orders oder Margin-Call-Verfahren kaum begrenzt werden können, da die (gehebelten) Kursausschläge schnell sehr groß werden.

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