Finanzanlagenvermittler nach 34f GewO sind erfreulicherweise noch von der seit 02.08.2022 vorgeschriebenen Abfragepflicht zur Nachhaltigkeitspräferenz verschont. Zwischenzeitlich haben BaFin und Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hier die von 'k-mi' lange Zeit allein auf weiter Flur gegen zahlreiche Anfeindungen vertretene Auslegungssicht bestätigt (vgl. 'k-mi' 17/22, 19/22, 20/22, 21/22, 23/22). Doch praktisch alle anderen Finanzdienstleister, Haftungsdachpartner und Versicherungsvermittler müssen die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden ermitteln und hier die Pflichten beachten. Bei dem derzeitigen Chaos steht der Beratungsalltag auf sehr dünnem Eis. Umso hilfreicher ist es, hier auf einen strukturierten Prozess zurückgreifen zu können. Den stellt die BCA AG über ein Update ihrer Abwicklungsplattform DIVA ihren Partnern rechtzeitig zur Verfügung.
"Die Regulierungsvorgaben für unsere Branche chancenorientiert umzusetzen, ist für uns als Unternehmen Anspruch und Ansporn zugleich. Die BCA Gruppe begegnet daher der regulatorischen Verpflichtung zur Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenz im Investmentbereich mit einem neuen digitalen Feature der Abwicklungsplattform DIVA. Hier erfolgt die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen in sieben kurzen Schritten, die in einer aussagestarken grafischen Darstellung münden. Im Ergebnis werden dadurch individuelle Nachhaltigkeitsprofile auf einen Blick sichtbar und stiften für den Kunden einen Erkenntnisgewinn über die eigentliche Beratung hinaus. Die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen im Versicherungsbereich erfolgt über die bewährten Software-Lösungen unseres Kooperationspartners Franke und Bornberg", so Rolf Schünemann, VV BCA AG. Dabei ist das Ganze eine enorme Herausforderung für Vermittler, Anbieter und auch die Pools – gerade im zeitlichen Ablauf der Regulierung. So ist die Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenz bereits ab dem 02.08. verpflichtend, die technischen Regulierungsstandards der EU (RTS), in denen die Nachhaltigkeitsmerkmale von Finanzprodukten verbindlich geregelt werden, erfolgt bspw. jedoch erst frühestens im Januar 2023. Entsprechend kann es hier zu einem Missverhältnis von präzisen Nachhaltigkeitsprofilen und geringer Produktauswahl kommen. "Die bisherige Datenlage auf dem European ESG Template, der branchenweiten Plattform für die Fondsdatenverwaltung, ist noch überschaubar. Wir haben deshalb in Kooperation mit dem Finanz- und Analyseunternehmen Morningstar einen Produktfilter entwickelt, um in der Beratung für verschiedene Nachhaltigkeitsprofile konkrete Investmentlösungen anbieten zu können; dieses Angebot wird sukzessive erweitert und präzisiert", erläutert Dr. Frank Ulbricht, VV Bank für Vermögen (BfV).
'k-mi'-Fazit: Egal ob verpflichtend oder freiwillig, Vermittler, die zu nachhaltigen Anlagen beraten, sollten dies auf Basis belastbarer Prozesse tun. Hier legt die BCA u. a. mit der Aktualisierung der DIVA-Plattform trotz des Regulierungs-Chaos einmal mehr vor, damit die BCA-Partner möglichst rechtssicher und kundenorientiert beraten können. Hier steht der dynamische Prozess erst am Anfang. Daher ist es gut, dass 'k-mi' für Sie klären konnte, dass Berater nach 34f GewO noch nicht betroffen sind!