Auf dem Versicherungsmarkt können Versicherungsmakler oft unter mehreren Vergütungsmodellen wählen. Ob der Schwerpunkt auf die Abschlussvergütung gelegt wird, ob die Abschlussprovision zu Gunsten einer höheren laufenden Vergütung reduziert, vollständig auf Bestandsprovision umgestellt oder ein Nettotarif gewählt wird, an alternativen Vergütungsmodellen mangelt es nicht. Vor fünf Jahren haben sich mehrere Branchenverbände erfolgreich gegen das vom BMF geplante Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen gewehrt. Rechtsgutachten erbrachten, dass ein LV-Provisionsdeckel europarechts- und verfassungswidrig ist. Umso überraschender kommt der Vorstoß des Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM), einen gesetzlichen Provisionsdeckel von 25 Promille bei Versicherungsanlageprodukten zu fordern, auch wenn damit eine höhere laufende Vergütung einhergehen soll. Ein LV-Provisionsdeckel benachteiligt etwa die Versicherungsmakler aufgrund anderer Einnahme- und Kostenstruktur stärker als gebundene Vertreter. Mehr Informationen zu diesem brisanten Thema erhalten Sie in unserer heutigen Beilage "BDVM fordert gesetzlichen Provisionsdeckel und eiert nach Kritik". Wie ist Ihre Meinung? Nutzen Sie direkt unsere Blitzumfrage unter https://de.surveymonkey.com/r/F3PDNYZ, teilen Sie uns Ihre Sichtweise mit!