Die BlackFin-Tochter Bonnfinanz kämpft, wie 'k-mi' aufdecken konnte, ums blanke Überleben (Ein "weiter so, dann endet in wenigen Jahren unsere Familie" – vgl. 'k-mi' 06/22) nach einer desaströsen EDV-Umstellung, Provisionskürzungen und einer Erosion an Top-Handelsvertretern. Jüngst sind mit Konrad Jahn/Pfaffenhofen und Klaus Müller/Appenweier weitere zwei Top-Berater der Bonnfinanz ausgeschieden. Im April 2021 setzte die BlackFin den langjährig zuvor im Markt tätigen Eugen Bucher als neuen Vorstand ein, sicherlich auch mit der Absicht verbunden, um die Strukki-Bude wieder in ruhigeres Gewässer zu führen. Doch für den eher beamtenmäßig, weniger vertriebsagil auftretenden Bucher erweist sich der Job wohl als mehrere Nummern zu groß. Die in 2020 neu implementierte CRM funktioniert weiter nicht, wie 'k-mi' aus internen Bofi-Kreisen erfährt. Auch die Provisionsabrechnungen sind immer noch fehlerbehaftet, was Handelsvertreter Zeit und Nerven bei der Nachprüfung kostet. Wie hoch der Druck im Kessel bei der Heuschrecken-Vertriebstochter ist, verdeutlicht der interne Kampf gegen Abtrünnige. Laut 'k-mi' vorliegenden Erkenntnissen durchleuchtete die Bofi den Mail-Account eines im Streit inzwischen ausgeschiedenen Star-Handelsvertreters. Dabei stützt sich die Gesellschaft auf ein datenschutzkonformes Vorgehen unter Beachtung "eng begrenzter" bzw. "vorher festgelegten Schlagworten". Private E-Mails würden bei der Auswertung nicht durchgesehen, heißt es als Begründung. Das Persönlichkeitsrecht des eigenen Handelsvertreter sieht die Bonnfinanz "allenfalls am Rande berührt". Was ist von diesem Vorgehen, das 'k-mi' hier aufspürt, zu halten?
Im Arbeitsrecht hat der Arbeitgeber grundsätzlich nicht das Recht, den E-Mail-Account seiner Arbeitnehmer dauerhaft oder grundlos zu überwachen. Anders verhält es sich bei Verdachtsmomenten in Hinblick auf Rechts- oder Pflichtverletzungen, allerdings unter Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers. Bei einer vom Arbeitgeber untersagten Privatnutzung eines E-Mail-Accounts beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Kontrolle von E-Mails nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Bonnfinanz sieht ihr Handeln im Lichte des datenschutzkonformen Vorgehens offenbar legitimiert. Aus unserer Sicht überschreiten die Bonner hier jedoch ihre Befugnisse. Einerseits scheint die Bofi den Handelsvertretern nicht untersagt zu haben, ihre Mail-Accounts für private Angelegenheiten verwenden zu dürfen. Ein privates Verwendungsverbot wird bei der Bonnfinanz auch nicht ausgesprochen worden sein, denn es würde ansonsten keinen Sinn machen, dass die Gesellschaft selbst darauf hinweist, keine privaten E-Mails bei der Auswertung durchzusehen. Ist es Mitarbeitern erlaubt, private Angelegenheiten über ihren Account abzuwickeln, so darf der Arbeitgeber jedoch nicht ohne weiteres die E-Mails seiner Arbeitnehmer einsehen! Darüber hinaus handelt es sich bei den Bofi-Handelsvertretern offiziell auch nicht um Arbeitnehmer, sondern um selbständige Gewerbetreibende! Ein Auftraggeber wird seinem Handelsvertreter während der Vertragslaufzeit eine private Nutzung wohl auch gar nicht untersagen können. Worauf die Bonnfinanz ihr Handeln nun rechtlich stützt, wissen wir leider nicht, und auf Nachfrage erhielten wir lediglich die schmallippige Antwort: "Suggestivfragen werden wir jetzt und in Zukunft nicht beantworten und weisen zudem jegliche Unterstellung rechtswidrigen Verhaltens zurück. Zu Unternehmensinterna geben wir keine Auskunft", so Florian Kastl, Teamleiter Marketing & Kommunikation Bonnfinanz.
Fakt ist, die Bonnfinanz stellt ihren Handelsvertretern einen E-Mail-Account zur Nutzung zur Verfügung. Unklar ist in der Rechtsprechung, ob ein Unternehmen in diesem Fall auch als Telekommunikationsdiensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes gilt, wenn die private Nutzung des Accounts möglich ist. Sprechen wir nämlich hier von der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, müssten alle denkbaren strafrechtlichen Folgen bei Verstößen in Betracht gezogen werden. Aber auch unabhängig aller juristischen Gedankengänge: Bonnfinanz-Berater sollten wissen, alles was aus ihrem eigenen Umfeld geheim bleiben soll, wird besser nicht über den Bofi-Account abgewickelt. Denn wie weit und wie tief die Augen der Kontrolleure in Bonn reichen, sollte eher nicht ausgetestet werden. Denn angesichts der nicht abreißenden Mitarbeiter-Fluktuation könnte die Bofi sich veranlasst sehen, ihre Bespitzelung auszuweiten. Doch ob der Strukturvertrieb erst auf Verdachtsmomente lauert, um zur Tat zu schreiten? 'k-mi' konnte ermitteln, dass der Strukturvertrieb nach "verdachtsrelevanten Schlagworten" den E-Mail-Account durchstöbert hat! Alles anlassbezogen? Oder könnte der Beweggrund auch darin liegen, weil dem Finanzvertrieb in Scharen die Mitarbeiter davon laufen. 'k-mi' recherchiert für Sie weiter. Dass die Bofi-Führungsebene unsere 'k-mi'-Enthüllungen gegenüber den Beratern als 'BILD'-Berichterstattung zuletzt abkanzelte und damit natürlich recht plump zu entkräften versuchte, darüber schmunzelten nicht mal groß die peinlich berührten und durch uns längst aufgeklärten Berater des Unternehmens. Vielmehr fühlt sich 'k-mi' sehr geehrt, wenn Bucher & Co. auf diese Weise 'k-mi' innerhalb der Bonnfinanz aufs Schild hebt – auch wenn wahrscheinlich das Gegenteil beabsichtigt war.
'k-mi'-Fazit: Welche Vertrauensbasis besteht noch zwischen der Bonnfinanz und den verbliebenen Beratern, wenn letztere sich vielleicht beobachtet und kontrolliert fühlen? Zieht der Strukturvertrieb einseitig die Vorteile aus dem Handelsvertreterrecht insbesondere unter Umgehung von andernfalls fälligen Sozialabgaben, während die Berater intern eher wie kontrollierbare Angestellte behandelt werden, die man obendrein glaubt, ausschnüffeln zu dürfen? Diese und noch mehr Fragen werden sich Vorstand Bucher und sein Team gefallen lassen müssen. Die Handelsvertreter warten auf Antworten in dieser Sache, in der Angelegenheit Provisionsabrechnungen, bei CRM und natürlich zur Zukunftsausrichtung. Dass Bucher noch die Kurve mit seinem Laden bekommt, ist ungewisser denn je. Denn was uns am meisten erschreckt: Die Bonnfinanz unternimmt nicht mal den Versuch, das eigene Handeln zu erklären, vielmehr wirft man dem Fragenden Suggestion vor. Weil erklärende Argumente auf gestellte Fragen ganz einfach nicht vorliegen, liebe Bonnfinanz? Unklar bleibt obendrein, welche Ziele verfolgt die Heuschrecke BlackFin mit ihrem Bonnfinanz-Kauf (noch)? Bei möglichen Zukäufen tut sich nichts und ein gewinnbringender Weiterverkauf der Bonner ist unrealistischer denn je geworden angesichts der produzierten Serien-Peinlichkeiten und -Unzulänglichkeiten. Tolle Zukunftsaussichten vermittelt dieser Laden somit seit Längerem keine mehr.