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Cinerenta: Wiederanerkennung der Gewinnerzielungsabsicht

Unverhoffte Erfolgsmeldungen sind meist doppelt so schön wie die felsenfest erwarteten. In einer derart glücklichen Situation befinden sich rund 7.000 Anleger der fünf in den Jahren zwischen 1997 und 2003 aufgelegten Cinerenta Medienfonds, in die rund 455 Mio. € investiert wurden. Im Jahr 2009 erfolgte hier der große Knall, als das Finanzamt München bei den Fondsgesellschaften die Gewinnerzielungsabsichten cancelte. Mit der Konsequenz, dass die steuermindernden Anfangsverluste in Höhe von 100 % den Anlegern gestrichen wurden. Bei Spitzenverdienern handelte es sich dabei um Steuergutschriften in Höhe von teils der halben Investitionseinlage. Nach einem achtjährigen Streit mit der Finanzverwaltung hat das Team um Dr. Florian Lechner, Geschäftsführer der Cinerenta Medienfonds, eine Einigung in den Verhandlungen mit dem Fiskus erzielt, die wie folgt aussieht:  ++ Anerkennung der Gewinnerzielungsabsicht sowie der Herstellereigenschaft aller Fondsgesellschaften  ++ Anerkennung der Sonderbetriebskosten (alle Weichkosten bis auf die Treuhandgebühren von 0,7 %)  ++ Verständigung über die Lizenzerlösverteilung (wie die Erlöse zu versteuern sind). Doch damit ist noch lange nicht die Arbeit erledigt, wie die Cinerenta-Beiräte Dr. Dieter Becker und Herbert Hantscher in einem Gesellschafterbrief kundtun: "So sind beispielsweise allein auf Ebene der Fonds- und Produktionsgesellschaften über 1.400 neue Bescheide zu erlassen und umzusetzen. Hinzu kommt noch die Neubescheidung auf Anlegerebene, die ein Vielfaches an neuen Mitteilungen nach sich ziehen wird. Erste Schätzungen gehen von bis zu 120.000 Mitteilungen aus, die wohl insgesamt für den nun folgenden Abwicklungsmarathon angenommen werden müssen." Die Fondsverwaltung hat für jeden Anleger die konkreten Jahresergebnisse inkl. der Sonderbetriebsausgaben neu zu ermitteln und an das Betriebsstättenfinanzamt weiterzuleiten. Nach dessen Prüfung und Bescheidung erfolgt die Weiterleitung an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter der Anleger. Womit auf der Hand liegt, dass hier noch eine gewisse Zeit verstreichen wird, bis jedem Investor seine neuen Steuererklärungen zugehen. Was jedoch für diejenigen Anleger, die der sich nun als ungerechtfertigt erwiesenen Steuernachforderungszahlung ohne Stundung nachgekommen sind, als höchst lukratives Investment erweist. Denn neben den bisherigen Ausschüttungen von ca. 57,5 % und der jetzt fälligen Steuererstattung fällt darauf noch ein Fälligkeitszins in Höhe von 6 % p. a. an, den der Fiskus meist für über acht Jahre zu berappen hat. In Summe wird so aus einem angenommen Flop-Investment noch ein halbwegs zufriedenstellendes Geschäft. "Glücklicherweise sind alle Versuche, die neue Geschäftsführung nebst Beirat kollektiv für Fehler und Versäumnisse der Altgeschäftsführung in Mithaftung nehmen zu wollen, und dabei sehenden Auges auch die Bestandsfähigkeit der Fonds vor der laufenden Finanzgerichtsauseinandersetzung zumindest billigend in Kauf zu nehmen, grandios fehlgeschlagen (…) All diese Unheilspropheten wurden final eines Besseren belehrt", so die beiden Fondsbeiräte, die sich in ihrem Kommentar eine Spitze gegen die streitfreudigen Anlegerschutzkanzleien nicht verkneifen können.

'k-mi'-Fazit: So erfreulich die Wende für die Anleger der Cinerenta Medienfonds nun ist, über den Berg sind damit alle noch nicht. Denn die Geschäftsleitung hat die Anleger aller Fonds zu Informationsveranstaltungen zwischen dem 10. und 12. November in die Städte Düsseldorf, Hamburg und München geladen. Den Fonds I bis III fehlt es an der notwendigen Abwicklungsliquidität, so dass die hier betroffenen Gesellschafter zunächst eine Reserve noch bilden müssen, damit auf den letzten Metern bis zum Ziel nicht der Sprit ausgeht. Soweit sollten es die Anleger natürlich nicht kommen lassen. Spannend werden auch die Folgen für alle weiteren Medienfonds des Marktes nun zu beobachten sein.

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