Jüngster Streich der Fördermaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und damit Teil 3 in unserer
Serie zu Corona-Hilfen (nach Kurzarbeitergeld und nicht rückzahlbaren Soforthilfen) ist der KfW-Schnellkredit 2020 mit einer 100%igen Haftungsfreistellung der Hausbank durch die KfW. Bei den 'klassischen' Förderkrediten verbleiben mind. 10 % der Haftung bei der vermittelnden Bank. Entsprechend langwierig und aufwendig prüfen die Banken die Bewilligung des Darlehens. Damit das schneller geht, gibt es nun den neuen KfW-Kredit mit der 100 % Haftungsübernahme durch die KfW.
Hier die Eckpunkte: ++ Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mindestens seit dem 01.01.2019 auf dem Markt sind, mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen und sich bis 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befanden sowie "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" vorweisen können ++ Die Kredithöhe beträgt bei bis zu 50 Mitarbeitern bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019, höchstens jedoch 500.000 € bzw. bei mehr als 50 Mitarbeitern bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019, höchstens jedoch 800.000 € ++ die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahren und ++ der Zinssatz 3 % p. a. ++ Be-antragt wird über eine Bank oder Sparkasse. Diese verifiziert die Angaben zu Umsatz, Gewinn und Mitarbeiterzahl. Dass die Kreditbewilligung ohne weitere Risikoprüfung durch die Bank oder die KfW erfolgt, soll dazu führen, dass die beantragten Kredite schnellstens ausgezahlt werden.
Weitere Infos unter: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html