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Erfolg für k-mi und BMI: Bundesrat stoppt Aus für Vermögensanlagen!

Der Bundesrat hat am heutigen 28. Oktober 2022 über eine Initiative des Landes  Hamburg angeblich "zum Verbraucherschutz im so genannten grauen Kapitalmarkt" beraten. In der Abstimmung im Plenum fand der Vorschlag jedoch nicht die erforderliche Mehrheit! Der Bundesrat folgt damit explizit nicht den Empfehlungen seiner drei Ausschüsse! Die Hamburger Initiative, der auch kein weiteres Bundesland beigetreten ist, ist also gescheitert! Was war der Hintergrund: Mit einer in einem Gesetzentwurf des Landes Hamburg vorgeschlagenen Änderung sollten die schon bestehenden Anlagegrenzen von Schwarmfinanzierungen in § 2a Absatz 3 des Vermögensanlagengesetzes in einen neuen § 5d überführt und damit auf alle Finanzanlagen des VermAnlG ausgeweitet werden. 'k-mi' hatte zuletzt mehrfach davor gewarnt, dass solche willkürlichen Investitionsgrenzen den Todesstoß für prospektpflichtige Vermögensanlagen darstellen, insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien (vgl. 'k-mi' 32, 37, 39)! Trotzdem wollten alle drei befassten Ausschüsse des Bundesrats (Finanzen, Wirtschaft und Umwelt) zunächst die Einbringung einer Bundesratsinitiative des Landes Hamburg zur Begrenzung der Anlagesummen bei Vermögensanlagen in den Bundestag empfehlen. Dass es dazu nicht kommt, ist auch der BMI/Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner zu verdanken, die in den letzten Wochen bei den Landesregierungen und -ministerien eine intensive Aufklärungsarbeit über die fatalen Folgen des Hamburger Vorstoßes geleistet hat!

'k-mi'-Fazit: Die Vernunft hat letztendlich gesiegt im Bundesrat! 'k-mi' und die BMI sind froh, dass sie dazu beitragen konnten. Für die Politik und den Anlegerschutz in Deutschland wäre es sicherlich nicht förderlich gewesen, wenn zur Profilierung von einzelnen Landespolitikern/-innen willkürlich am Vermögensanlagengesetz herumgebastelt würde!

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