Artikelarchiv Detail

EU-Kleinanlegerstrategie: Servicewüste statt persönlicher Beratung vor Ort (BDV)

– Dr. Helge Lach, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater (BDV)/Ffm. –

In der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages positionierte sich der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) gegen den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf einer so genannten Kleinanlegerstrategie. Die in diesem Entwurf enthaltenen Regulierungen sind nicht geeignet, um die Situa­tion für Kleinanleger zu verbessern. Im Gegenteil: Das Beratungsangebot würde sich signifikant verkleinern, Beratung würde eher teurer als kostengünstiger werden, der Kundenservice würde sich verschlechtern und die Bürokratie noch weiter anwachsen.

Servicewüste droht

Ginge es nach der EU-Kommission und dem Willen der Verbraucherschützer, sollten Provisionen für die persönliche Beratung ganz verboten werden. Dies sieht die Kleinanlegerstrategie zwar nicht mehr vor, nachdem auch der BDV, neben allen anderen Branchenverbänden, auf die fatalen Konsequenzen hingewiesen hatte. Die Forderung steht dennoch weiter im Raum. Ich habe Zweifel, dass es Kunden gibt, die mit den Finanzprodukten zurechtkommen, wenn es keinen Service mehr gibt. Beratung verursacht Kosten. Ob die nun ins Produkt einkalkuliert sind oder außerhalb über Honorarberatung bezahlt werden, ist zunächst mal gleichgültig. Beratung generiert Wert, indem sie dem Kunden Orientierung, ihm Unterstützung beim Abschluss von Verträgen und bei Servicefragen gibt. Die Kleinanlegerstrategie verkennt den Wert und den Nutzen einer persönlichen Beratung.

Und mit der so genannten "value for money"-Ideologie werden die Anbieter gezwungen, ihr Serviceangebot vor Ort abzubauen und stattdessen auf kostengünstigen Online-Service und Call-Center zu setzen. Wir alle kennen doch die Beratungsabläufe bei einem Telekommunikationsanbieter. Unsere Anrufe landen im Call-Center, man muss sich per Sprachsteuerung, bis man einen Ansprechpartner erhält, durchwählen, sofern man nicht auf dem Weg dorthin zwischenzeitlich aus der Leitung gefallen ist. Allerdings findet man nie den gleichen Ansprechpartner, mit dem man sein Problem vielleicht zuvor bereits besprochen hatte. Das ist der Weg, der auch für den Finanz- und Versicherungsmarkt vorgezeichnet ist, sofern die Branche gezwungen wird, Vermittler und Bankfilialen auf null herunterzufahren. Jedem sollte dabei auch bewusst sein, dass Finanzprodukte um ein Vielfaches komplizierter als ein Telekommunikationstarif sind. Hier die ganze Bevölkerung, gerade Kleinanleger, auf Sicht alleine zu lassen, wäre aus unserer Sicht grob fahrlässig!

Einen persönlichen Berater werden sich im Falle eines Provisionsverbots nur noch wenige leisten können. Nach unserer Einschätzung würden von den heute noch rund 200.000 selbständigen Beratern, also Versicherungsvermittler, Finanzanlageberater und Immobiliendarlehensvermittler, nach zwei bis drei Jahren fast alle aus dem Markt ausscheiden. Denn was passiert bei einem Provisionsverbot mit dem unabhängigen Vermittler? Einige würden den Weg in die Honorarberatung einschlagen. Doch hier wage ich die Prognose, dass insbesondere bei Kleinanlegern Honorare in der Größenordnung nicht durchsetzbar sind, die ein Berater braucht, um betriebswirtschaftlich zu überleben. Letztlich würden sich Honorarberater dann – so wie in Großbritannien – auf vermögende Kunden konzentrieren.

Versicherer müssten einen Teil der Vermittler als angestellten Außendienst beschäftigen, was am Ende viel teurer für den Kunden wäre, weil der Vertrieb weniger effizient ist. Ich möchte anmerken, dass die Versicherungswirtschaft in den letzten 20 Jahren den angestellten Außendienst abgeschafft hat, weil er zu teuer ist. Wenn wir jetzt über Regulierung den Weg dahin bahnen, dass die Versicherer gar keine andere Wahl mehr haben, solange sie nicht ausschließlich online aufgestellt sein wollen, als mit einem angestellten Außendienst zu arbeiten, werden die Kosten für den Kunden durch die Hintertür erhöht. Auch das Filialsterben der Banken und Sparkassen würde sich verstärkt fortsetzen und damit das Beratungsangebot weiter verloren gehen. Die Kunden hätten keine Anlaufstelle mehr. Es entstünde so eine Lücke für die persönliche Beratung vor Ort.

Bei der eigentlichen Frage nach der Rendite von Finanz- und Versicherungsprodukten wird eine Kostendiskussion vorgeschoben. Wissenschaftlich nachgewiesen ist allerdings, dass die Kapitalmärkte der Haupttreiber für die Rendite von Anlageprodukten sind, also Kursentwicklungen, Dividendenausschüttungen bzw. Zinsen. Hierzu finden sich in der RIS (Retail Investment Strategy) keinerlei Hinweise. Wir würden uns deshalb sehr wünschen, dass die Kapitalanlagevorschriften für die Finanzinstitute durchforstet werden, ob hier vielleicht Regelungen zu treffen sind, die dem Kunden breiter gefächerte Anlagemöglichkeiten ermöglichen. Die Effekte wären deutlich größer.

Finanzielle Allgemeinbildung mit Hilfe kompetenter Beratung

Das Ziel und die Notwendigkeit, die finanzielle Allgemeinbildung in der Bevölkerung zu verbessern, teilt der BDV. Die Zusammenhänge der Finanzmärkte sind allerdings kompliziert, die Bedingungen und Informationsblätter sind unverständlich durchsetzt mit Fachbegriffen, das alles liest ein Kunde nicht gerne durch. Und die Produkte sind so vielfältig und vielschichtig, dass sich der Ottonormalverbraucher den Überblick überhaupt nicht selbst verschaffen kann, weil er das ganz einfach nicht versteht.  Die vielen tausend Beratungsgespräche, die unsere Verbandsmitglieder jeden Tag leisten, zeigen, dass vielleicht einer von zehn Kunden auf Augenhöhe ist, was Kenntnisse angeht. Alle anderen vertrauen auf den gegebenen Rat. Hier, so wie die Kleinanlegerstrategie es fordert, die nationalen Gesetzgeber in die Pflicht zu nehmen, ist jedoch nach Ansicht des BDV nicht zielführend. Gerade in unserem föderal organisierten Bildungssystem dürfte es kaum durchsetzbar sein, finanzielle Allgemeinbildung durch Gesetzgebung zu fördern. Ein Kunde, der seinem Berater aufmerksam zuhört, interessiert ist und Fragen stellt, erhält quasi nebenbei erstklassige finanzielle Allgemeinbildung.

Mehr statt weniger Bürokratie zu erwarten

Seit dem 01.01.2023 müssen Verbraucher nach der EU-Transparenzverordnung bei Kapitalanlageprodukten, Versicherungen oder Fondsanlagen über die Nachhaltigkeitskriterien der einzelnen Produkte informiert werden. Was dabei geschieht, wenn die EU-Kommission Regelungen auf die europäischen Aufsichtsbehörden ESMA und EIOPA verlagert, sehen wir in der Praxis. Millionen von Deutschen erhalten nun einmal im Jahr zwangsweise eine Information darüber, ob und welche nachhaltigen Anlagen in ihrem Produkt enthalten sind. Dafür werden elf Seiten mit Informationen bedruckt, die fast niemanden interessieren und von denen viele völlig unverständlich sind. Und dass gerade bei dem Thema Nachhaltigkeit die Papierform vorgeschrieben ist, zeigt, zu was gut gemeinte Regulierung am Ende führt. Die Aufsicht hat ganz einfach verkannt, dass der Durchsatz der E-Mail-Adressen in den Beständen der deutschen Versicherungswirtschaft und bei Banken so gering ist, dass die Pflicht nicht erfüllt werden kann, wenn man den Versand auf elektronischem Weg durchführen würde. Ein Beispiel dafür, wie eine totale Informationsüberflutung nicht nur beim Vertragsabschluss, sondern auch in der Beratung bzw. beim laufenden Service, also generell auch während der Vertragslaufzeit, entstanden ist.

Eindrücke aus einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages gegen den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf einer so genannten Kleinanlegerstrategie finden Sie  hier und als Abonnent diesen Text zusätzlich als PDF-Beilage hier!

Teilen Sie diese Neuigkeit in Ihrem Netzwerk