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Finanzmarktwächter zieht Beiratsmitglied GDV am Nasenring durch die Manege

Der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) hat LV-Standmitteilungen untersucht und höchst populistisch bis zu 100 % Durchfallquoten kreiert (vgl. ‚vt’ 30/16). Einer Überprüfung durch die ‚versicherungstip’-Redaktion haben die Bewertungen nicht standgehalten (vgl. ‚vt’ 31, 32 und 34/16). Doch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) springt seinen angeschossenen Mitgliedern nicht öffentlich zur Seite, sondern übt sich in Schweigen (vgl. ‚vt’ 33/16). Mögliche Gründe hat die ‚vt’-Recherche zu Tage gefördert: Wir konnten bereits aufdecken, dass die vom Finanzmarktwächter vorgenommene Verurteilung und Tatsachenbehauptung gesetzlicher Verstöße zumindest nicht bei allen monierten Standmitteilungen zutrifft. Dazu wird den Lebensversicherern eine 53%ige Durchfallquote attestiert: „Jede Standmitteilung, die in der Marktwächteruntersuchung nicht den Grundstandard erreicht, genügt auch nicht den GDV-Empfehlungen“, so der Finanzmarktwächter. Das ist schlichtweg dreist, denn die untersuchten Standmitteilungen stammen aus 2014 und 2015, während die herangezogenen GDV-Muster-Standmitteilungen erst im März 2016 veröffentlicht wurden. Diese perfide Vorgehensweise ohne verbraucherrelevanten Nutzwert kümmert Sandra Klug, Abteilungsleiterin Marktwächter Finanzen der VZHH, aber nicht. Auf unsere diesbezügliche Anfrage hieß es (vgl. ‚vt’ 30/16): „Die Ungleichzeitigkeit zum Untersuchungszeitraum ist uns völlig bewusst. Ziel des Marktwächters ist es aber, strukturelle Missstände im Finanzmarkt aus Verbrauchersicht zu erkennen (…).“ Darüber würden die Beteiligten informiert, so auch der GDV, „mit dem wir in regelmäßigem Austausch stehen. Für diesen ist es durchaus relevant zu wissen, wie sehr seine eigenen Empfehlungen umgesetzt werden.“

Alte Standmitteilungen mit neuen Branchenempfehlungen abzugleichen und eine 53%ige Durchfallquote kreieren – das ist eine verquere Logik von sogenannten Verbraucherschützern, die obendrein mit Steuermillionen gefüttert werden. Was mit „regelmäßigem Austausch“ gemeint ist, wurde nicht mitgeteilt. Im Zuge unserer weiteren Recherche haben wir aber festgestellt, dass ausweislich einer Verbraucherzentralen-Broschüre aus Februar 2016 Dr. Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung, Mitglied im Beirat des Finanzmarktwächters ist – seit September 2015. Bei unseren GDV-Anfragen, was der Verband für seine Mitglieder in diesem Fall macht, hieß es im Wesentlichen: „Wir stehen mit dem Finanzmarktwächter insbesondere über den von ihm definierten Leitstandard im konstruktiven Dialog.“ Der GDV verzichtete darauf, auf seine Beiratsmitgliedschaft hinzuweisen.

Als wir dann vom GDV wissen wollten, welchen Erfolg er diesem konstruktiven Dialog bisher zuschreibt, vertrat der Versichererverband die Auffassung, man habe unsere „Fragen zu diesem Thema hinreichend beantwortet“ und daher sehe man „von einer Beantwortung weiterer Fragen zu diesem Komplex“ ab.  Wir haben auch angesichts der kreierten Durchfallquoten (neben der 53%igen Durchfallquote wird den Lebensversicherern ein 100%iges Versagen bei einem vom Finanzmarktwächter definierten „Leitstandard“ attestiert) den bisherigen Erfolg der GDV-Beirats-Mitwirkung angefragt und ob diese Mitgliedschaft den GDV veranlasst, keine öffentliche Aufarbeitung der branchenschädigenden, in großen Teilen unsachlichen und gar unzutreffenden Anschuldigungen durchzuführen. Doch hier meint der GDV, dass unsere Fragen „auf ein seltsames Verständnis von der Funktion eines Beirats schließen lassen“. Dass ein Beirat seine sachliche Auffassung vertreten und versuchen kann, Impulse zu setzen, aber nicht erwarten kann, dass seinen Worten (immer) gefolgt wird, ist selbstverständlich. Gleichwohl darf man angesichts eines angeblich „konstruktiven Dialogs“ und „regelmäßigen Austauschs“  einen Erfolg und fairen Umgang miteinander erwarten. Ein seltsames Verständnis einer sachlich-kritischen Auseinandersetzung im Interesse des Verbraucherschutzes offenbart der Finanzmarktwächter mit den kreierten Durchfallquoten: Hier wird der GDV vom Finanzmarktwächter öffentlich am Nasenring durch die Manege geführt.

‚vt’-Fazit: ++ Es ist gut, dass der GDV Mitglied im Beirat des Finanzmarktwächters ist. Dies ermöglicht – zumindest grundsätzlich – eine Chance zu einem konstruktiven Dialog. Wenn man aber dann das Zustandekommen der schlagzeilenträchtigen 53%igen und 100%igen Durchfallquoten berücksichtigt, kann man nur zum Ergebnis kommen, dass ein konstruktiver Dialog gar nicht erwünscht ist. Offenbar will der Finanzmarktwächter mit vermeintlichen und u. E. irreführenden Erfolgsmeldungen der Politik Gründe liefern, die millionenschwere Förderung mit Steuergeldern auch über 2017 hinaus fortzusetzen ++ Die vornehme Zurückhaltung des GDV bei einer öffentlichen Aufarbeitung der Finanzmarkwächter-Fehleinschätzungen halten wir für fehl am Platz  ++ Populis­tische Verurteilungsveröffentlichungen der Finanzmarktwächter haben mit Verbraucherschutz nichts zu tun. Auch ist es nicht Aufgabe der Marktwächter, Richter zu spielen. Unsere gebündelten Recherchen werden wir in Ihrem Interesse der Politik zur Verfügung stellen.

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