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Finger weg von der Deckelung meiner Abschlussvergütung und dem rückwirkenden Eingriff in Bestandsverträge

Protestbrief: Sagen Sie der Bundesregierung Ihre Meinung zum Provisionsdeckel

++ Nach einer Erhebung der BaFin und wie im LVRG-Evaluierungsbericht vom BMF veröffentlicht, erfolgte durch das LVRG eine Vergütungsreduzierung bei Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten in Höhe von 7,21 % (2017 im Vergleich zu 2013). Bezogen auf die im Fokus stehende private Altersvorsorge liegt die Vergütungsreduzierung sogar noch deutlich höher bei über 10 %.


++ Dagegen sind aufgrund von Tarifabschlüssen, die durch die zuständige Gewerkschaft erzielt wurden, die Gehälter der Beschäftigten der Versicherungsbranche zwischen dem 01.10.2014 und dem 01.12.2018 um insgesamt 10,84 % erhöht worden.


++ Permanente Regulatorik, mehr Bürokratie, steigende Anforderungen bei Qualifizierung, Beratung und Dokumentation führen seit Jahren zu regelmäßig steigenden Kosten.


++ Während andere Branchenmitarbeiter sich über steigende Gehälter freuen dürfen, muss ich mein Unternehmen mit den daran hängenden Arbeitsplätzen und Existenzen bei steigenden Kosten und deutlichen Vergütungsreduzierungen existenzfähig halten.

 

Doch diese Schwierigkeiten für Versicherungsvermittler sind dem Bundesfinanzministerium nicht genug:

++ Das BMF plant in dem Referentenentwurf zum „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ einen ‚Basisprovisionsdeckel‘ von 2,5 % und einen ‚Qualitätsprovisionsdeckel‘ von 1,5 % der Bruttobeitragssumme für Abschlussprovisionen. Dazu zählt das BMF auch Vertriebsvergütungen, die an den „Fortbestand eines Vertrages“ geknüpft sind.


++ Dabei ist die ‚Qualitätsvergütung‘ an ein vom Versicherer zu errichtendes System geknüpft, bei dem der Versicherer ‚Qualitätskriterien‘ definiert, überprüft und die Stufen festlegt, die zur Auskehr der ‚Qualitätsprovision‘ führen. Damit wird die Gefahr eröffnet, dass Versicherer die im Lager des Kunden stehenden Versicherungsmakler im Eigeninteresse einer Produktion zu Gunsten des Versicherers steuern und sich Zugriff verschaffen wollen auf die Beratungsdokumentation, die aber nicht nur das konkrete Produkt, sondern die ganzheitliche Beratung betrifft. Das stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und führt ggf. zu einer Verletzung der durch Versicherungsmakler zu schützenden Mandantensphäre.


++ Obendrein soll in Bestandsverträge eingegriffen werden und somit die Vergütung für Dynamikerhöhungen bei Altverträgen auch dem Provisionsdeckel unterliegen.


++ Die Rechtsgutachten des ehemaligen Bundesverfassungsgerichts-Präsidenten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, die auf Veranlassung der von ‚versicherungstip‘ koordinierten Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) und der Vermittler-Berufsverbände AfW und VOTUM initiiert wurden, belegen, dass ein Provisionsdeckel verfassungswidrig und europarechtlich unzulässig ist. Das BMF legt im Referentenentwurf in Kenntnis der Rechtsgutachten dennoch einen Provisionsdeckel fest und definiert das Verfassungsrecht in Teilen neu.


++ Zur deutlichen Verringerung der Abschlusskosten bei Maklern und Mehrfachvermittlern um 7,21 % vertritt das BMF die Auffassung, der durch das LVRG ausgelöste Druck auf die Versicherungsunternehmen, die Abschlusskosten weiter zu senken, habe „nicht zum gewünschten Ergebnis“ geführt. Ein vom Gesetzgeber gewünschtes Ergebnis, dass die Abschlusskosten um einen konkreten Prozentbetrag zu reduzieren sind, ist aber weder im LVRG verankert noch der Gesetzesbegründung zu entnehmen.
 

ES REICHT!

 
Neben der permanenten Regulierung, die zu einer höheren Beratungsqualität führen soll und Kosten verursacht, soll nun auch noch verfassungswidrig meine Vergütung gedeckelt werden! Dagegen protestiere ich und nutze den ‚versicherungstip‘-Protestbrief:

 

Hier geht es zum Protestbrief!

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