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'Graue' Genossenschaften im Regulierungsvisier

Das Land Brandenburg hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf "zum Schutz von Genossenschaften" eingebracht. Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf im Bundesrat behandelt werden, verschwand aber kurz-fristig wieder von der Tagesordnung. Worum geht es und was sind die Hintergründe: Laut Entwurf (BR-Drs. 577/18) sollen die genossenschaftlichen Prüfungsverbände verpflichtet werden, die BaFin "unverzüglich über mögliche Verstöße von geprüften Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder gegen das Vermögensanlagengesetz zu informieren, damit die BaFin auf Grund dieser Hinweise tätig werden kann. Daneben wird auch den Behörden zur Beaufsichtigung der genossenschaftlichen Prüfungsverbände die Möglichkeit eingeräumt, der BaFin Verstöße gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder das Vermögensanlagengesetz anzuzeigen, die ihnen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit bekannt geworden sind". Ziel des Gesetzes ist der "Schutz derRechtsform der Genossenschaft, die 'Marke Genossenschaft', vor solchen Geschäftsmodellen, die dem 'grauen Kapitalmarkt' zugeordnet werden können (siehe in jüngerer Zeit die Fälle Eventus, Grundwerte und GenoGen)".

Der Regierungssprecher der Landesregierung Brandenburg, Florian Engels, teilt uns auf 'k-mi'-Anfrage folgendes zum Beratungsverlauf und zur Absetzung des Entwurfs von der Tagesordnung im BR-Plenum mit: "Der Gesetzentwurf Brandenburgs zum Schutz von Genossenschaften wurde in den Bundesratsausschüssen Recht (federführend), Wirtschaft und Finanzen beraten. Während die Ausschüsse Recht und Wirtschaft mehrheitlich die Einbringung des Gesetzentwurfs (der Wi mit zwei Maßgaben) beschlossen haben, hat der Finanzausschuss die Vorlage gegen das Votum Brandenburgs und anderer Länder mehrheitlich vertagt. Damit ist der Gesetzentwurf noch nicht plenarreif für den 12. April und steht damit auch nicht mehr auf der endgültigen Tagesordnung des Plenums. Wann sich der Finanzausschuss mit der Vorlage befassen wird, ist offen."

Die 'betroffenen' Genossenschafts- und Prüfverbände sprechen von Einzelfällen und davon, dass fragwürdige Geschäftsaktivitäten im grauen Kapitalmarkt in der Rechtsform Genossenschaft nur einen sehr kleinen Teil ausmachen: "Insgesamt ist das Genossenschaftswesen in Deutschland von einem nachhaltigen und mitgliederorientierten Geschäftsmodell der Genossenschaften geprägt, was nicht zuletzt durch das genossenschaftliche Prüfungs- und Beratungssystem sichergestellt wird. Insofern ist aus unserer Sicht darauf zu achten, die aktuellen gesetzlichen Regelungen, die ihrerseits erst kürzlich geschaffen worden sind, mit 'Augenmaß' zu modifizieren und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, um die wenigen 'schwarzen Schafe' zu identifizieren und entsprechend dagegen vorgehen zu können", so der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.

'k-mi'-Fazit: Das weitere Schicksal dieses Gesetzes ist also ungewiss. Auch 'k-mi' hat immer wieder vor dubiosen Genossenschaften, die mit gutem Image und dem entsprechenden Emittenten-Privileg im Vermögensanlagengesetz auf Kundenfang gehen, gewarnt (vgl. 'k-mi' 35/18). Am Ende sollte u. E. eine ausgewogene Lösung stehen, die auch mit den anderen aktuellen gesetzgeberischen Maßnahmen und Plänen zu Prospektpflichtschwellenwerten im Bereich von Wertpapieren bzw. der EU-Prospektverordnung und bei Crowdinvestments koordiniert ist.

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