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IDD-Umsetzungsgesetz mit Nachbesserungen verabschiedet

Es ist vollbracht, der Bundestag hat in der Nacht von Donnerstag auf Freitag um Mitternacht das IDD-Umsetzungsgesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Bis zuletzt wurde daran mit heißer Nadel gestrickt, wie die uns vorliegende Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Energie vom 28.06. zeigt. Bis Redaktionsschluss lag uns zwar keine endgültig lektorierte Fassung des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes vor, aber die uns vorliegenden Unterlagen bestätigen die frohe Kunde, die wir Ihnen bereits am 02.06.2017 (vgl. 'k-mi' 22/17) in Aussicht stellen konnten: In zahlreichen wichtigen Punkten wurde der Gesetzentwurf zu Gunsten der Versicherungsmakler nachgebessert:  ++ Da wäre allen voran, dass das generelle Verbot der Annahme von Vergütungen durch private Kunden für üblicherweise courtageentlohnte Versicherungsmakler wieder gestrichen wurde  ++ ebenso wie die Doppelberatungspflicht gemäß § 6 VVG.

Das waren die zwei wichtigsten Änderungen, die wir u. a. in den Expertengesprächen am 22.11.2016 und am 27.04.2017 mit der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie sowie der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einforderten. Ins gleiche Horn stießen die von unter Federführung unseres Schwesterdienstes 'versicherungstip' von der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) erarbeiteten Stellungnahmen. Für zusätzliches Feuer sorgte auch die gemeinsam ins Leben gerufene Initiative 'Sprechen Sie mit Ihrem Wahlkreisabgeordneten' (vgl. 'k-mi' 15/17), die in ähnlicher Weise auch vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen voran getrieben wurde. Das sicherte gerade vor der Bundestagswahl großes Interesse bei zahlreichen Abgeordneten. Dies haben Sie alle, die sich an der Aktion beteiligt haben, geweckt und gesichert. Alle Anstrengungen haben nun dazu geführt, dass bereits nach der Sachverständigenanhörung MdB Klaus-Peter Flosbach, für die CDU Berichterstatter der AG Finanzen und von 'k-mi' ausgezeichneter 'Kustos des mittelständischen Unternehmertums', als weitere Marschrichtung im Gesetzgebungsverfahren vorgab: "Bei den Maklerthemen (…) sind mehrere Veränderungen notwendig. Wenn wir die nicht hinbekommen, ist das Gesetz nicht verabschiedbar" (vgl. 'k-mi' 22/17).

'k-mi' Fazit: Die erreichten Nachbesserungen für Versicherungsmakler im IDD Gesetzgebungsverfahren sind ein gemeinsam erzielter Erfolg zahlreicher mittelstandsorientierter Akteure! Das reicht u. a. von den in der BFV organisierten Versicherern über unsere Publikationen 'k-mi' und 'versicherungstip' (insbesondere dem 'vt'-Chefredakteur Dipl.-Ing. Dipl-Oen. Erwin Hausen) und die unzähligen Versicherungsmakler, die sich dankenswerterweise an den Aktionen zur Ansprache der Bundestagsabgeordneten beteiligten, bis hin zu den Bundestagsabgeordneten selbst, die sich mit unseren Argumenten auseinandersetzten und diesen schließlich folgten. Spätestens nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat, voraussichtlich am 07.07., werden wir Sie über die sicher zahlreichen Details informieren.

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