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IDD-Umsetzungsgesetz – Versicherungsmakler positionieren sich

Das IDD-Umsetzungsgesetz (vgl. 'k-mi' 47/16, Sp 04 u. 12/17) wurde am 30.03.2017 in 1. Lesung im Bundestag vorgestellt, beraten kann man aufgrund der fortgeschrittenen Zeit um 23.35 Uhr in der Marathonsitzung wohl kaum sagen. Auch wenn manches am Gesetzentwurf gelungen ist, wie bspw. die grundsätzliche Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes in § 48b VAG (für Versicherer) und § 34d Satz 6 GewO (für Versicherungsvermittler), das die Bestandsprovisionsjägerei erschwert, liegt der Teufel doch häufig im Detail. So soll u. a.  ++ das geplante Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot nicht gelten, "soweit die Sondervergütung zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrages verwendet wird", was zu einer eklatanten Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Versicherern im Direktvertrieb führen kann  ++ Versicherungsmaklern generell verboten werden, von Verbrauchern Vergütungen anzunehmen, so dass für reine Beratungsleistungen, die  Vermittlung von Nettopolicen und rechtlich zulässige Dienstleistungen bspw. bei der Schadensabwicklung Versicherungsmakler zukünftig keine Entlohnung mehr vom Kunden erhalten könnten ++ in § 6 VVG eine (Doppel-)Be­ratungspflicht durch den Versicherer implementiert werden, durch den Wegfall der Ausnahmeregelung gem. § 6 Abs. 6 VVG, falls der Vertrag von einem Versicherungsmakler vermittelt wurde. Nach unserer ersten Intervention wurde diese zwar relativiert, aber nur im Erläuterungsteil des Gesetzes, so dass der Versicherer sich 'veranlasst' sehen könnte, während der Laufzeit des Vertrages einen eigenen Vertreter zum Kunden zu schicken. Das könnte zu einer eigentlich unzulässigen Abwerbung führen. In Summe bedrohen die Gesetzesänderungen jedoch Versicherungsmakler, die insbesondere stark im Privatkundengeschäft sind, existenziell! Daher hat unsere Schwesterpublikation 'versicherungstip' gemeinsam mit der von ihr koordinierten Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) die Initiative 'Sprechen Sie mit Ihrem Wahlkreisabgeordneten' ins Leben gerufen. Wie Sie Ihren Wahlkreisabgeordneten ermitteln, und stichhaltige Begründungen 'Pro Versicherungsmakler' für das Gespräch mit Ihren Abgeordneten finden Sie im Service 'Argumentationshilfe'. Beteiligen Sie sich auch an der heute beigefügten Umfrage zum IDD-Umsetzungsgesetz. Klären Sie mit uns gemeinsam die Politiker, die oftmals den Unterschied zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungsagenten nicht kennen, auf. Denn Versicherungsmakler sind praktizierter Verbraucherschutz!

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