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'k-mi'-Analyse 12/16: Green City Energy - Kraftwerkspark III

Kraftwerkspark III. Angeboten wird der Erwerb von festverzinslichen nachrangigen Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 50 Mio. €, eingeteilt in eine Tranche A in Höhe von bis zu 35 Mio. € und eine Tranche B in Höhe von bis zu 15 Mio. €. Die Tranche A hat eine Laufzeit bis zum 30.12.2026 und eine feste Verzinsung in Höhe von 4,0 %; die Tranche B hat eine Laufzeit bis zum 30.12.2036 bei einer festen Verzinsung in Höhe von 5,0 %, wobei die Rückzahlung zum jeweiligen Laufzeitende bei der Tranche A in Höhe des Nennbetrags und bei der Tranche B in Höhe von 105 % des Nennbetrags erfolgt. Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen weisen eine Stückelung von 1.000 € aus, wobei die Mindestzeichnungssumme je Tranche 5.000 € beträgt.

Emittent: Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG (Zirkus-Krone-Str. 10, 80335 München). Komplementär: Green City Energy Kraftwerke GmbH (gleiche Anschrift). Kommanditist und Konzernmutter: Green City Energy AG (gleiche Anschrift). Zahlstelle: Bankhaus Gebr. Martin AG (Schlossplatz 7, 73033 Göppingen).

Unsere Meinung: + Die Handelsregistereintragung der Emittentin erfolgte am 23.11.2015. Die Zwischenbilanz zum 30.11.2015 weist eine Bilanzsumme von 4.730 € aus, so dass die Historie zu kurz ist, um die Leistungsfähigkeit und die Bonität beurteilen zu können + Die Emittentin ist Teil eines Konzerns, wobei die Konzernmutter 2005 durch den gemeinnützigen Verein Green City e. V. gegründet wurde, der seit 25 Jahren existiert. Der Verein ist auch aktuell noch Mehrheitsaktionär und hält mehr als 71 % der vinkulierten Namensaktien, so dass ein hohes soziales Engagement besteht + Die Green City-Gruppe hat bislang 23 geschlossene Fonds, vier Unternehmensgenussrechte, ein Projektgenussrecht, eine Namensschuldverschreibung und vier Inhaberschuldverschreibungen initiiert. Inklusive Private Placements betrug das Gesamtinvestitionsvolumen ca. 350 Mio. €, so dass das erforderliche Know-how vorhanden ist. Gemäß letzter veröffentlichter Leistungsbilanz (2013) lagen ca. die Hälfte der geschlossenen Fonds im Ergebnis in oder über Prognose, so dass es auch zu mehreren negativen Abweichungen gekommen ist + Die Emittentin ist von anderen Un­­ter­nehmen und insbesondere der Konzernmutter abhängig, wobei letztendlich der gemeinnützige Verein als Mehrheitsaktionär Entscheidungen trifft. Die Abhängigkeit betrifft z. B. sowohl Büroräume und Personal als auch das Know-how sowie die Zuführung und Realisierung von Projekten. Die sich ergebenden möglichen Interessenkonflikte werden dadurch verstärkt, dass die Mutter und weitere Konzernunternehmen ebenfalls Schuldverschreibungen begeben, wobei dies konkret für 2016 beabsichtigt ist, und auch andere Finanzierungsinstrumente begeben werden können. So besteht Konkurrenz im eigenen Hause, und wir vermissen konkrete Grundsätze, nach welchen Kriterien welches Unternehmen sich an den lukrativsten Projektgesellschaften beteiligen kann + Die Tranchen A und B sind untereinander gleichrangig, aufgrund der Nachrangabrede sind die Forderungen sonstiger Gläubiger vorrangig zu befriedigen. Die Gläubiger der Schuldverschreibungen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen die Emittentin auf Zins- und Rückzahlung solange nicht geltend zu machen, wie deren Befriedigung zu einer Zahlungsunfähigkeit oder zu einer Überschuldung der Gesellschaft führen würde. In diesem Fall erhalten die Gläubiger/Anleger keinerlei Zahlungen, bis die Ansprüche von sonstigen Gläubigern  zu 100 % erfüllt sind. Da die Kapitalrückzahlung bei der Tranche A 10 Jahre früher erfolgt als bei der Tranche B (Laufzeitinkongruenz), ergibt sich ein erheblich höheres Risiko für die Anleihegläubiger der Tranche B. Sollten im nennenswerten Umfang nach 10 Jahren Eneuerbare Energien-Anlagen veräußert werden, so würden diese Beträge an die Anleger der Tranche A zur Rückzahlung verwendet werden, während Minderbeträge dann in voller Höhe zu Lasten der Tranche B gehen würden. Jeder potentielle Anleger der Tranche B muss für sich selbst ent­scheiden, ob dieses erheblich höhere Risiko durch eine Verzinsung, die 1-%-Punkt p. a. höher ist als im Vergleich zur Tranche A und der zusätzlichen Rückzahlung in Höhe von 5 % des Nennbetrages, ausgeglichen erscheint. Grundsätzlich gilt für beide Tranchen, dass es sich um unternehmerische Engagements mit hohem Verlustrisiko handelt + Zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe (11.02.2016) hat die Emittentin bereits zwei Projekte erworben, den Windpark Bürgerwald und den Windpark Sindersdorf, die sich beide in Bayern befinden und deren geplante Leistung 9,6 bzw. 5,5 MW beträgt. Der Windpark Sindersdorf befindet sich im Bau und soll im ersten Quartal 2016 fertiggestellt werden, während die Fertigstellung des zweiten Windparks für das erste Quartal 2017 geplant ist. Als weitere mögliche Startprojekte werden ein weiterer Windpark im Saarland und zwei Wasserkraftwerke in Italien dargestellt. Grundsätzlich ist die Investition im europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz möglich, wobei die Verpflichtung besteht, mindestens 75 % der Investitionen, die bis Ende 2018 getätigt werden, in Deutschland, Frankreich und bestimmten Regionen in Norditalien zu tätigen. Da noch nicht alle Anlageobjekte feststehen, bestehen entsprechende Blind-Pool-Risiken + Die Emittentin kann bis zu max. 20 % des Nominalbetrages z. B. in den Erwerb von Projektentwicklungen bzw. in die Vergabe von nachrangigen Projektentwicklungsdarlehen investieren. Darüber hinaus dürfen max. 5 % des Nominalbetrages in neue Technologien, wie z. B. Power-To-Heat bezogene Anlagen investiert werden, so dass auch risikoreichere unternehmerische Beteiligungen möglich sind. Gemäß den als Anlage zum Gesellschaftsvertrag beigefügten Investitionskriterien muss jedes Projekt "eine Mindestrendite von 4,30 % p. a. erwirt­schaften". Inwieweit dieser Mindestwert ausreicht, unter Berücksichtigung der Kosten auf Gesellschaftsebene anteilig für die Tranche B den festen Zinssatz von 5,0 % sowie die für diese Tranche über den Nennbetrag liegende Rückzahlung des Anlagekapitals zu erwirtschaften, geht zahlenmäßig nicht aus dem Prospekt hervor + Auch wenn entsprechende Investitionskriterien aufgestellt wurden, dient der Nettoinvestitionserlös grundsätzlich zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit gemäß Unternehmensgegenstand. Eine Kontrolle, inwieweit die Investitionskriterien eingehalten werden, findet laut Prospekt nicht statt + Besonderheiten bestehen dahingehend, dass  ++ der Prospekt von der Luxemburgischen Wertpapieraufsichtsbehörde (CSSF) gebilligt wurde und beantragt wurde, den Prospekt an die BaFin zu notifizieren  ++ die mit dem Vertrieb der Schuldverschreibungen beauftragte Green City Energy Finanzvertriebs GmbH von der BaFin die Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 32 Kreditwesengesetz bislang lediglich beantragt und bis zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch nicht erhalten hat. Diese Erlaubnis wird im ersten Quartal 2016 erwartet, wobei es ansonsten zu deutlichen Verzögerungen und Problemen kommen kann, da anscheinend weitere Vertriebspartner noch nicht vertraglich angebunden sind l Bei vollständiger Platzierung in Höhe von 50 Mio. € wird sich der Nettoemissionserlös voraussichtlich auf 46,9 Mio. € belaufen. Die emissionsbedingten Kosten für diese Schuldverschreibungen belaufen sich somit auf insgesamt 3,1 Mio. €, so dass die Weichkostenbelastung relativ gering ist. Darüber hinaus hat sich die Green City Energy AG verpflichtet, die Emittentin von emissionsbedingten Kosten freizustellen, die diesen Betrag übersteigen. Darüber hinaus wurde auch für die Fälle, dass die Emittentin Projekte von Dritten erwirbt und dieser Erwerb durch Konzernunternehmen vermittelt wird und diese Unternehmen Leistungen erbringen (z. B. Due Dilligence, Zwischenfinanzierung, Projektprüfung, Kaufpreisvorverhandlung), der Betrag, der an Konzernunternehmen für Vermittlungsprovisionen bzw. Dienstleistungen gezahlt wird, entsprechend gedeckelt l Der Prospekt enthält keine langfristige Prognoserechnung. Gewinnprognosen oder Gewinnschätzungen wurden nicht abgegeben. Somit ist rechnerisch nicht nachvollziehbar, wie die laufenden Zinszahlungsverpflichtungen und die spätere Rückzahlung erwirtschaftet werden sollen. Da die Rückzahlung der Tranche A 10 Jahre früher erfolgt, halten wir diese für sicherer, während negative Abweichungen vor allem zu Lasten der Anleger der Tranche B gehen dürften.

'k-mi'-Fazit: Wegen staatlicher Förderung in den Investitionsländern, der Risikostreuung in mehrere Projekte und der Investition in Sachwerte bestehen entsprechende Chancen, wobei die unternehmerischen Risiken insbesondere hinsichtlich der Rückzahlung der Tranche B nicht unterschätzt werden sollten.

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