Bäume fürs Leben. Abschluss eines Kaufvertrags mit Grundstücksüberlassungs- und Servicevertrag mit der "Bäume – fürs – Leben" FamilyTrees UAB (Smetonos al. 77-5, 47446 Kaunas, Litauen – Verwaltungssitz: Ventos g. 21, 89112 Mazeikiai, Litauen). Die Mindestkaufsumme für ein Gebinde zu 200 Bäumen bestehend aus 162 Espen, 25 Birken und 13 Wildkirschen beträgt 2.750 € (entsprechend 1/8 von einer Pflanzfläche von 10.000 m²). Neben der Leistung als Einmalzahlung besteht die Möglichkeit einer Mindestzahlung von 34,55 % des Kaufpreises sowie einer Ratenzahlung des verbleibenden Betrages innerhalb von 36 Monaten.
Unsere Meinung: # Die Firmierung des Unternehmens haben wir dem Kaufvertrag entnommen. In einem Prospekt lautet die Firmierung umgekehrt: UAB FamilyTrees Bäume fürs Leben. Zum Unternehmen selbst erfährt man u. a., dass es am 28.05.2012 ins Handelsregister eingetragen wurde und über ein Stammkapital von 10.000 Litas verfügt. Da in Litauen der Euro zum 01.01.2015 eingeführt wurde, entspricht dies zum offiziellen Umrechnungskurs (3,4528 Lit) lediglich 2.896,20 € # Welche konkreten Aktivitäten das anbietende Unternehmen im Bereich Land- und Forstwirtschaft entfaltet hat und mit welchem Erfolg, erfahren Anlageinteressenten nicht, so dass die Leistungsfähigkeit nicht beurteilt werden kann # Als Geschäftsführer (Direktorius) fungiert "seit Herbst 2015" Vytautas Šaukšcius, der ein Bachelorstudium im Bereich Forstwirtschaft sowie ein Masterstudium absolviert hat. Zu seiner "praktischen Tätigkeit" heißt es seit 2009: "Forstwirt bei der litauischen Forstverwaltung". Da der Geschäftsführer erst 2009 Abitur gemacht hat, kann dies wohl kaum der in Deutschland üblichen Berufsbezeichnung mit dreijähriger Ausbildung entsprechen, sondern er war wohl eher Hilfskraft als Waldarbeiter # Gemäß Kaufvertrag mit Grundstücks- und Servicevertrag werden die Bäume angekauft, wobei die exakte Auswahl der Arten innerhalb der Gattungen dem Anbieter überlassen wird. Die Lieferverpflichtung wird durch Pflanzung auf dem vom Anbieter gepachteten Grundstücksteil gemäß uns vorliegenden Vertrag in Lettland, Liegenschaft Kalvas, Gemeinde Grobina erfüllt. Die Bäume können jedoch auf einer anderen Liegenschaft, die vom Verkäufer einseitig bestimmt wird, gepflanzt werden und sofern z. B. Ratenzahlungen erfolgen, besteht auch kein Anspruch darauf, dass die Bäume auf der gleichen Liegenschaft gepflanzt werden. Derartig einseitige Regelungen zugunsten des Verkäufers/Anbieters halten wir nicht gerade für sonderlich anlegerfreundlich # Der Vertrag hat eine Laufzeit von 25 Jahren, wobei die Anbieterin während dieser Zeit diverse Serviceleistungen zu erbringen hat: "Kontrolliert die Bäume, ihre Behandlung, Bewirtschaftung und ihr Wachstum." Weiter heißt es: "Sie ist zu allen ihr zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erledigung ihrer Aufgaben berechtigt." Nach unserem Verständnis müsste es verpflichtet heißen. Wir halten es auch für anlegerunfreundlich, dass die Anbieterin jederzeit berechtigt ist, Teile des Vertrags auf Dritte zu übertragen, da nicht vertraglich geregelt ist, inwieweit bei einer Übertragung dann noch Verpflichtungen beim Anbieter bestehen # Wenn für die Serviceleistungen innerhalb der nächsten 25 Jahre bei Abschluss des Vertrages eine komplette Vorauszahlung erfolgt, stellt sich die Frage, ob dieser Anbieter in der Lage ist, sowohl bonitätsmäßig als auch fachlich diese Leistungen 25 Jahre lang zu erbringen. Hierauf erhalten Anlageinteressenten keine vernünftige Antwort l Die werbliche Herausstellung der "wichtigsten Voraussetzungen für eine optimale Anlage" halten wir, was den Punkt "Sicherheit vor Verlust/Betrug" betrifft für eine Art Etikettenschwindel, da normale Anlageinteressenten dies nicht auf eine theoretisch optimale Anlage beziehen dürften, sondern mit der hier angebotenen Anlage assoziieren. Es wird zwar geregelt, dass eine "Freigabe von Kundengeldern" durch eine Boßlet Treuhand GmbH erfolgt. Diese kann jedoch u. a. für Mittelverwendungskontrolle, Marketing und Vertrieb sowie Reisespesen und sonstige Nebenkosten sofort nach Annahme des Vertrages Zahlungen von bis zu 25 % des Gesamtpreises "unabhängig von der Lieferung meiner Bäume, aus meinen ersten Einzahlungen, im Falle der Ratenzahlungen aus den ersten eingehenden Raten, auszahlen". Somit sind erhebliche Verluste möglich, ohne dass es zur Pflanzung von Bäumen kommt. Möglicher Betrug durch einen Anbieter oder einen Treuhänder lässt sich vertraglich ohnehin nicht ausschließen.
'k-mi'-Fazit: Da überwiegend Espen gekauft und gepflanzt werden sollen und Leistungsfähigkeit und Bonität des Anbieters nicht beurteilt werden können, sehen wir die Gefahr, dass Anleger um ihr Geld wie Espenlaub zittern müssen, so dass wir zur äußersten Vorsicht raten.