Der heutigen 'k-mi'-Ausgabe liegt eine neue 'Gegenwind'-Beilage von Rechtsanwalt Daniel
Blazek, BEMK Rechtsanwälte/Bielefeld zum Thema "Kriminalinsolvenzen und Anlagemandate" bei.
Wer sich von einem Anwalt in Kapitalanlagefällen beraten lässt, ist damit noch lange nicht vor bösen Überraschungen bei der eigenen Rechtsverfolgung in Insolvenzverfahren gefeit, wie RA Blazek anmerkt: "Überhaupt werden auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, welches die Basis für sehr viele Kapitalanlagen darstellt (hier z. B. Lombardium, Göttinger Gruppe, Selfmade Capital/NCI, Deutsche Biofonds, Schiffsfonds), die sogenannten Grundsätze zur fehlerhaften Gesellschaft hin und wieder ignoriert, welche eine Rückabwicklung, also den großen Schadensersatz, regelmäßig ausschließen. Eine besondere Stilblüte ist auch eine bestimmte Gruppe paralleler Forderungsanmeldungen bei verschiedenen Schwestergesellschaften im INFINUS-Komplex, wobei die betreffenden Anleger allerdings nur bei einer der Gesellschaften angelegt hatten. Einige Anlegeranwälte meinen, dies könne man ohne entsprechendes Organhandeln für die Schwestergesellschaften über das Handeln der zwischenzeitlich Verurteilten zurechnen (wobei nicht einmal das Strafurteil insoweit Feststellungen trifft).
Nun denn – sicher ist, dass der Anlegeranwalt jede einzelne, parallele Forderungsanmeldung abrechnen kann. Etwas mehr noch kann er abrechnen, wenn er für den Anleger auf die bestrittene Insolvenzforderung hin einen Feststellungsprozess führt." Ob sich derartige Rechtshandlungen immer mit dem eigentlichen Interesse des Anlegers decken, sollte besser kritisch hinterfragt werden.
Jedenfalls erfahren Sie in der zweiteiligen und hintergründigen Beitragsreihe des Rechtsexperten Blazek wichtige Tipps für Kriminalinsolvenzen aus der Perspektive eines Insiders.