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LawButler: Dieselgate-Schadensersatzklage mit Prozessfinanzierer?

Guter Rat ist bekanntlich teuer. So auch im Zusammenhang mit der Frage, ob man als betroffener Fahrzeughalter eines Diesel-Motors EA189 aus dem VW-Konzern mit manipulierter Software den Klageweg einschlägt. Rund 430.000 Betroffene haben sich der Musterfeststellungsklage (MFK) des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen bis Beitritts-Stichtag Ende September 2019 angeschlossen. Problematisch ist hier, es steht in den Sternen wann ein rechtskräftiges Urteil oder abschließender Vergleich in der Sache für Klarheit sorgt: Nächstes Jahr oder doch eher in einigen Jahren erst? Und je länger das Verfahren läuft, um so günstiger vermutlich für VW. Denn im Falle eines möglichen Schadensersatzanspruchs wird in der Regel vom zurückverlangten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung in Abhängigkeit von der gefahrenen Kilometerleistung und des Fahrzeugalters abgezogen. Also wird der Faktor Zeit ein sehr entscheidender bei der Schadensersatzfeststellung sein. Was macht, wer nicht selbst rechtsschutzversichert ist und kein hohes Kostenrisiko bei einer eigenen Klage tragen möchte? Ins Blickfeld gerückt hat sich die LawButler Sales & Support GmbH (vgl. 'k-mi' 43/19): "Wir übernehmen sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten und kommen im Fall des Unterliegens für die gegnerischen Prozesskosten auf. Nur im Erfolgsfall bekommen wir einen Teil der erstrittenen Summe. Unsere Provision im Erfolgsfall beträgt höchstens 25 %. Keine Risiken oder Zusatzkosten. Versprochen!" Auf der Liste stehend hat LawButler die VW-Marken  ++ VW  ++ Skoda  ++ Seat  und  ++ Audi mit den Motoren EA 189: 1.4 – 1.6 – 2.0 Liter. Als Verjäh-rungstermin benennt der Prozessfinanzierer den 31.12.2019. Es gilt sich somit schnell zu entscheiden. Dafür bedient sich LawButler auch freier Finanzdienstleister in Form eines Partnervertrages, der 'k-mi' vorliegt:

Demnach hat der Vertriebspartner bei seinem Kunden die erforderlichen Informationen abzufragen und als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. In vier Stufen erhält der Berater eine feste Abschlussprovision zwischen 175 € und bis zu 890 € (Anspruchshöhe ab 15.000 € bis zu 40.000 €). Im Erfolgsfall kommt in Anrechnung der Abschlussprovision noch eine Erfolgsprovision von 14 % des Erlöses dazu, den LawButler vereinnahmt. Woher nimmt der Anbieter die Vorfinanzierungskosten? Steuerbegünstigt sollen in einem Fonds in Irland 300 Mio. € bereitstehen. Kopf von LawButler ist Rechtsanwalt Christopher Rother, Geschäftsführer der Profin Prozessfinanzierung GmbH/Mannheim, die als Kooperationspartner von LawButler fungiert und das Geld für die Prozesse in die Hand nimmt. Bei "überwiegenden Erfolgsaussichten" will LawButler das Prozessrisiko für VW-Betroffene eingehen.

Rother erklärt gegenüber 'k-mi': "(...) Das ist dann der Fall, wenn eine Auswertung der Rechtsprechung der zuständigen Gerichte in vergleichbaren Fällen ergibt, dass der geltend gemachte Anspruch rechtlich Bestand hat und dem Anspruch keine Einwendungen oder Einreden (z. B. Verjährung) entgegenstehen. Diese Prüfung erfolgt IT-gestützt durch LawButler als Legal Tech Provider, der auf eigens dafür eingerichtete Rechtsprechungsdatenbanken zugreift. Wir bieten einem Interessenten nur dann den Abschluss eines Prozesskostenübernahmevertrags an, wenn das Ergebnis dieser Einzelfallprüfung positiv ausfällt. Ansonsten sagen wir dem Interessenten ab." LawButler wirbt mit Aussagen wie "Keine Risiken" oder "Kunde darf während des Prozesses sein Fahrzeug verkaufen". An dieser Stelle geben wir jedoch zu bedenken: Im Prozesskostenübernahmevertrag heißt es unter Punkt 4. Erlösbeteiligung (d): "Verkauft der Anspruchsinhaber sein Kraftfahrzeug und reduziert sich infolgedessen der Erlös nach Abschnitt 4a, erhöht sich der Anspruch des Prozessfinanzierers an dem Erlös auf die Hälfte des Erlöses. Hat der Anspruchsinhaber sein Kraftfahrzeug bereits vor Abschluss dieses Vertrages verkauft, steht dem Prozessfinanzierer ebenfalls die Hälfte des Erlöses zu (…)". Ein Verkauf durch den Kunden ist möglich, wirtschaftlich aufgrund der erhöhten Beteiligung des Prozessfinanzierers vermutlich unsinnig. Wir fragen bei Rother nach, ob nicht bereits ein erhebliches Risiko für den Anspruchsinhaber mit Vertragsabschluss des unkündbaren Prozesskostenübernahmevertrages eintritt: "Der Prozesskostenübernahmevertrag ist mit keinen finanziellen oder rechtlichen Nachteilen für den Anspruchsinhaber verbunden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften bleibt dem Anspruchsinhaber im Übrigen unbenommen und wird auch durch den Vertrag nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt." Weshalb keine finanziellen Nachteile für den Kunden entstehen sollen, sobald dieser faktisch ab dem Vertragsabschluss kaum noch sinnvoll wirtschaftlich über sein Auto verfügen kann, ohne dass der Prozessfinanzierer kräftig an möglichen Erlösen beteiligt wäre, erschließt sich uns leider überhaupt nicht. 

'k-mi'-Fazit: Wer als betroffener Diesel-Fahrzeughalter gerne gegen VW eine Klage noch bis Jahresende rechtsanhängig machen möchte und in Kontakt mit LawButler steht, erspart sich auf der einen Seite das Prozesskostenrisiko. Im Erfolgsfall reduziert sich der Schadensersatz dann allerdings um 25 %, die an Gebühren fällig werden. Spannend wird auch sein, wie lange das Verfahren dauert, denn in dieser Zeit ist ein Verkauf des Autos wirtschaftlich kaum zu empfehlen und der mögliche Schadensersatz reduziert sich durch eine ansteigende Nutzungsentschädigung. Jeder sollte deshalb für sich abwägen, ob es nicht sinnvoller sein könnte, das Auto ohne Prozessfinanzierungsklage weiterzufahren und sodann den späteren Verkaufserlös 100%ig selbst zu vereinnahmen. Als Vermittler gilt es zu beachten, ob man sich dieser möglichen Folgediskussionen wirklich aussetzen will, schließlich gilt das Auto als des Deutschen liebstes Kind. Fühlt sich der Autofahrer hier schlecht beraten, können die Emotionen leicht überkochen und aus einem bislang zufriedenen ein verärgerter Ex-Kunde werden.

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