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Leonidas: Beirats-Sonderprüfung bestätigt Vorwürfe gegen CAV

Eine interne Sonderprüfung der Leonidas-Fonds-Beiräte hat die Vorwürfe der Anlegerinteressengemeinschaft IG LEO gegen die derzeitige Leonidas-Fondsgeschäftsführung CAV Partners im Kern bestätigt. 'k-mi' liegt aus Vertriebskreisen ein entsprechender ”Vorläufiger Schlussbericht” der Beiräte vor. Wir hatten über die u. a. von der IG LEO gegen die CAV erhobenen Vorwürfe in den Ausgaben 21/2025 und 23/2025 berichtet. Insbesondere ging es um den Vorwurf, so heißt es eingangs im Schlussbericht der Sonderprüfung, dass ++ RA Richard Notz im Auftrag der CAV an der Verteidigung gegen seitens der Fonds geltend gemachten Ansprüche mindestens beratend beteiligt war, die sich gegen Leonidas-Gründer Max-Robert Hug und seine Firma RoMax AG richten, und ++ die Fonds Leonidas X bis XIV und die betroffenen Projektgesellschaften diese Tätigkeit in Form einer von Notz erstellten 'Verteidigungsschrift' unter der Ägide der CAV an Notz bezahlt haben. 'k-mi' hatte der CAV schon im Rahmen unserer bisherigen Berichterstattung die Möglichkeit gegeben, zu den Vorgängen Stellung zu beziehen und die aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Bislang ist dies nicht erfolgt: Die CAV hatte uns zwar eine eher allgemeine Stellungnahme und Belehrungen zu diversen Punkten geschickt und angekündigt, unsere konkreten Fragen in den nächsten Tagen zu beantworten, worauf wir aber immer noch warten.

Nachdem nun das Ergebnis der Sonderprüfung vorliegt, wird hinter den Kulissen über die Konsequenzen verhandelt. Wir liefern Ihnen heute wieder einen Blick hinter die Kulissen. Zunächst in die Feststellungen des Sonderprüfungsberichts: Hintergrund des Ganzen sind die noch von der früheren HTB-Fondsgeschäftsführung eingeleiteten Beweissicherungsverfahren in mehreren französischen SNCs gegen Antje Grieseler/Vetterli AG, Max-Robert Hug/RoMax AG, ”ob Provisionszahlungen an Fr. Antje Grieseler (Vetterli) und an Hr. Max Hug (RoMax) für 'Vermittlungsdienstleistungen' für die hier betroffenen Fonds in Höhe von mehr als 9. Mio. Euro rechtmäßig waren oder ob diese unrechtmäßig (ohne Gegenleistung oder nicht marktüblich) gezahlt wurden” (vgl. 'k-mi' 38/22).

”Unbestritten” habe RA Notz laut der Sonderprüfung seit Anfang 2023 an einer (bis heute unvollendeten) umfangreichen (juristischen) Ausarbeitung gearbeitet, die je nach Lesart zunächst als ”Frankreich-Verteidigung Hug/RoMax” oder ”Sachverhaltsaufklärung der Verfahren in Frankreich” angesehen wurde. Aus Sicht der Beiräte besteht aber nach der Sonderprüfung nun ”kein Zweifel, dass RA Notz zur Verteidigung von Hr. Max Hug im Rahmen der Beweisverfahren in Frankreich ganz entscheidend beigetragen und an einigen Stellen offenkundig sogar Einfluss genommen hat. Es lag nach Überzeugung des Beirates eine Beratung für Herrn Hug vor, die über die Fonds abgerechnet worden ist.” Bereits in 'k-mi 23/25 hatten wir diesen Vorgang wie folgt bewertet: ”Was allerdings u. E. ein No-go ist: Der Öffentlichkeit eine neutrale und ergebnisoffene Prüfung der Erfolgsaussichten der französischen Klage suggerieren und parallel hinter dem Rücken der Investoren faktisch an der Prozessstrategie der Gegenseite mitarbeiten!” Die Leonidas Beiräte schließen sich dieser 'k-mi'-Bewertung von Anfang Juni nun offenbar an. Denn in deren Sonderprüfungsbericht aus Mitte Juli 2025 heißt es nun, dass es ”nicht hinnehmbar” sei, ”dass die Fonds und damit mittelbar die Anleger finanziell zur Verteidigung ihres eigenen Prozess-Gegners beigetragen haben”.

Zu den unmittelbaren Folgen gehört es u. a., dass die französischen Verfahren zumindest fahrlässig in die Verjährung gerauscht sind, und das hinter dem Rücken der Leonidas-Anleger und angeblich der Beiräte: Die CAV-Geschäftsführung habe trotz Warnhinweisen zum Eintritt der drohenden Verjährung im November 2024 durch RA Dr. Hettenbach von NOERR (der Kanzlei, die noch von HTB beauftragt wurde) die Verfahren nicht wieder aufgenommen! ”Die Ansprüche dürften daher inzwischen verjährt sein, da die Verfahren nicht weiter betrieben wurden”, so die Beiräte: ”In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass RA Notz auch geprüft hat, ob für die 'Beendigung' der Verfahren eine 'Zustimmungspflicht' des Beirats und/oder der Gesellschafterversammlung besteht. Dies wird in der Stellungnahme in Bezug auf den Beirat verneint. Der Beirat wurde in der Folge auch nicht zu der Frage angehört, ob die Verfahren vor Eintritt der Verjährung weiterbetrieben werden sollen. Der Beirat hat erstmalig durch den Newsletter der IG Leo von dieser Stellungnahme erfahren. Weiter wird in der Stellungnahme geprüft, ob die Gesellschafterversammlung informiert werden und ein Zustimmungsbeschluss eingeholt werden soll. Dies wird ausdrücklich empfohlen. Ein Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung wurde entgegen dieser Empfehlung nicht eingeholt.”

Während der Schaden aus der Verjährung der Frankreich-Verfahren für die Anleger nicht direkt zu ermitteln ist, liegt der unmittelbare Schaden für die Fonds, so der Sonderprüfungsbericht, bei 100.000 €: ”Legt man alle Stundenabrechnungen zugrunde, die die Position 'Stellungnahme Frankreich' enthalten, so wurden ca. 100.000 € für die Erstellung der juristischen Aufarbeitung mit den Fonds abgerechnet (…) Aufgrund des dargelegten Sachverhalts regt der Beirat an, dass die Geschäftsführung die Rückzahlung aller an RA Notz gezahlten Honorare fordert, die das 'Memo Verteidigung Frankreich' betrifft. Nach derzeitigem Erkenntnisstand kommt der Beirat zu dem Ergebnis, dass der diesen Abrechnungen zugrunde gelegte Mandatsvertrag wegen Verstoßes gegen zwingende Vorschriften unwirksam ist.”

Hierzu haben die Beiräte der Fonds Leonidas Associates X bis XIV an die CAV-Vorstände Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen ein Rückforderungsschreiben geschickt, das schwerwiegende Vorwürfe gegen die CAV enthält: ”Entgegen Ihrer Dar­stellung als Geschäftsführer, es habe sich um eine 'Sachverhaltsaufklärung' im Interesse der Fonds gehandelt, ergeben sich aus den dem Bericht zugrunde liegenden E-Mails, Verteilungsvermerken und Kommunikationsverläufen klare Hinweise auf eine parteiliche Tätigkeit von RA Notz zu Gunsten des beklagten Herrn Max Hug (…) Der Versuch, im Nachhinein einen fondsbezogenen Zweck zu konstruieren, ist angesichts der tatsächlichen Ausgestaltung des Dokuments nicht tragfähig. Der inhaltliche Fokus der Stellungnahme liegt eindeutig auf der juristischen Entlastung von Max Hug und der RoMax AG.” Auch im Hinblick auf das angebliche Mandatsverhältnis bestünden gravierende Unklarheiten: ”Eine schriftliche Beauftragung, Honorarvereinbarung oder eine sonst dokumentierte Mandatsgrundlage liegt bis heute nicht vor. Es existiert weder eine schriftliche Korrespondenz im Zusammenhang mit dem angeblichen Gutachtenauftrag noch eine formale Mandats- oder Vergütungsvereinbarung (…) Ein wirksames Mandatsverhältnis wurde nicht begründet (…) Die Beauftragung erfolgte nach eigener Darstellung informell, angeblich auf Vorschlag von Herrn Hug, 'per Handschlag' und zu einem Zeitpunkt, als die CAV-Geschäftsführung in den betroffenen Fonds rechtlich noch nicht bestellt war.”

Offenbar hält aber wohl ein Teil der Beiräte – vorausgesetzt, es erfolgt die Rückzahlung der 100.000 € – die Fortsetzung der Tätigkeit der CAV als Leonidas-Fonds-GF für denkbar. Auf welcher Vertrauensbasis dies erfolgen soll, ist für uns schleierhaft. Die IG LEO, in der ebenfalls Beiräte vertreten sind, die nicht in die Sonderprüfung eingebunden waren, fordert weiter die Absetzung der CAV: ”Die große Mehrheit der Anleger will nach all den eklatanten Pflichtverletzungen die Abwahl der Geschäftsführer (…) Wir fordern Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen auf: legt Euer Amt nieder mit Wirkung zur nächsten Gesellschafterversammlung und gewährleistet eine geordnete Übergabe!”, so die IG LEO in einem Rundschreiben vom 12.08.2025: ”Sollte es zur erneuten Verschiebung/Absage der aktuell für vom 16. bis spätestens 25. September geplanten Gesellschafterversammlungen kommen, werden wir die erforderlichen Beschlüsse in außerordentlichen Versammlungen fassen, gestützt auf den Willen der Mehrheiten.” Die IG LEO schlägt eine neu formierte Geschäftsführung vor, bestehend aus René Schnitzer, der seit 2024 die Anlegerverwaltung für alle Leonidas-Fonds leitet und Aleksandar Ilic. Die neue Geschäftsführung soll die geschäftsführende Steuerung und Kontrolle der Dienstleister überwachen. Boreas, Soleco und Van Bergen sollen laut IG LEO mit der operativen Betriebsführung betraut bleiben. Hierzu in Kürze mehr.

'k-mi'-Fazit: Die Auseinandersetzungen bei Leonidas sind kein Ponyhof, da hier mit harten Bandagen gekämpft wird. Die CAV dürfte aber auch wohl für Leonidas-Verhältnisse den Bogen überspannt haben, da sie laut den Feststellungen des Sonderprüfungsberichts sowohl Beiräte als auch Anleger im Unklaren ließ über die Rolle von RA Notz und die damit verbundenen eklatanten Interessenkonflikte bei der heimlichen 'Beisetzung' der Frankreich-Verfahren. Auch gegenüber 'k-mi' leistete sich die CAV widersprüchliche Angaben zu diesen angeblichen ”Show-Klagen” (vgl. 'k-mi' 23/25). Es dürfte unbestritten sein, dass die Anleger ein Recht darauf hatten, von diesen Vorgängen zu erfahren, das die CAV missachtet hat. Wie die CAV dieses verlorene Vertrauen zurückgewinnen will, ist für uns derzeit nicht ersichtlich, auch z. B. nicht durch einen dritten ”kontrollierenden” Geschäftsführer.

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