Mit einem neuen Rundschreiben, sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, drängt die Interessengemeinschaft der Leonidas-Anleger IG-LEO weiter auf die Absetzung der CAV. Schon Mitte Mai forderte die IG-LEO in einem Rundschreiben die Absetzung der bisherigen 'Sanierungs'-Geschäftsführung CAV Partners AG bzw. von deren GF Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen aus ihren Funktionen bei Leonidas (vgl. 'k-mi' 21/25, 23/25). Erst im Laufe des Jahres 2023 hatte die CAV bzw. Adverto in 13 von 16 Fonds bzw. Kapitalanlagen der Leonidas Associates AG die Geschäftsführung übernommen. Nun legt die IG-LEO noch einmal nach: Der Wechsel der Geschäftsführung sei ”zwingend”, so ein 'k-mi' vorliegendes Rundschreiben der IG-LEO vom 08.07.2025.
Pikant ist dies vor allem, weil die CAV die Mitte Mai aufgekommenen Vorwürfe bislang mehr oder weniger ausgesessen hat. Es ging dabei um die (Doppel-?)Rolle des CAV Rechtsanwalts-Richard Notz und dessen mutmaßlicher Verteidigungsschrift zugunsten von Anspruchsgegnern der Leonidas-Fonds, die unter der Verantwortung der CAV offenbar über die Fonds abgerechnet wurden. Eine Presseanfrage dazu von uns vom 03.06.2025 mit 11 konkreten Fragen hat die CAV bislang nur ausweichend bzw. gar nicht beantwortet. Eine von den Leonidas-Fonds-Beiräten initiierte interne Sonderprüfung u. a. zur Tätigkeit von RA Notz im Auftrag der CAV steht nach 'k-mi'-Informationen kurz vor dem Abschluss. Ein entsprechender Beiratsbericht soll wohl zeitnah vorgelegt werden. Spätestens dann wird man sehen, wie aktiv die CAV und Notz selbst an der Aufklärung der Vorwürfe mitgewirkt haben bzw. ob diese entkräftet werden konnten oder sich bestätigen.
Worum geht es nun in dem aktuellen IG-LEO-Rundschreiben? ”Den Anlegerinnen und Anlegern wurde wiederholt zugesichert, dass es bei dem Wechsel von der HTB zur CAV zu keiner Doppelvergütung kommen dürfe. Dieses Versprechen war ein zentrales Element der Neuaufstellung der Fonds”, heißt es dort seitens der IG-LEO. Ergänzend wurde zwischen den beteiligten Vertragspartnern ”eine verbindliche Nebenabrede” in Form einer sog. Abrechnungssperre vereinbart, so die IG LEO: Rückwirkende Abrechnungen sollten ungeachtet des formellen Mandatsbeginns im April 2023 für Leistungen vorerst frühestens ab dem 01.10.2023 vorgenommen werden. Hiergegen soll die CAV verstoßen haben: ”Die IG Leo hat die Abrechnungen aller betroffenen Fonds ausgewertet und muss feststellen, dass Hartauer und Päffgen in jedem einzelnen der betroffenen Fonds die prospektierte Maximalvergütung seit Einsetzung statt ab dem 01.10.2023 vollständig abgerufen haben. Der dadurch entstandene Liquiditätsabfluss ist erheblich: Nach derzeitigem Stand wurden über alle betroffenen Fonds hinweg 511.231,77 € brutto pflichtwidrig aus der Fondsebene in die Adverto- und von dort jeweils gut die Hälfte an die CAV Betriebs GmbH unter Verstoß gegen die vereinbarte Abrechnungssperre verschoben.”
Ein weiterer massiver Kritikpunkt der IG-LEO sei darüber hinaus die ”Schatten-Geschäftsführung durch RA Notz”: Folgender Zustand habe sich laut IG-LEO schleichend etabliert: ”Ohne formale Bestellung übernahm bzw. rechnete Herr Notz Tätigkeiten ab, die eigentlich zu den vergüteten Aufgaben der CAV Betriebs GmbH im Rahmen des Geschäftsführungsdienstleistungsvertrags gehören. Die IG Leo hält diese Praxis weder für transparent noch für sachlich gerechtfertigt. Wir fordern eine vollständige Offenlegung aller Abrechnungen und eine klare Trennung zwischen interner Geschäftsführung und externer Rechtsberatung – sowohl im Interesse der Anleger als auch im Sinne einer integren Fondsverwaltung.” 'k-mi' hatte die CAV bereits Anfang Juni 2025 zur Rolle und Vergütung von RA Notz (durch die Fonds) konkret angefragt, z. B. ob dieser eine Presseanfrage von uns aus dem September 2024 im Auftrag der CAV beantwortet hatte, ohne dass uns dazu und zu anderen Punkten bislang eine konkrete Antwort der CAV vorliegt. Im September 2024 hatte uns die CAV (offenbar durch RA Notz) dazu geschrieben: ”Die Vergütung, die der CAV zusteht, ist im Gesellschaftsvertrag geregelt. Vergütet wird die Tätigkeit der Fondsgeschäftsführung (…) Auch unter der Einheitsstruktur bleibt die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft (Kommanditgesellschaft) allein bei den Herren Hartauer und Päffgen.” Auch an dieser Aussage müssen u. E. angesichts der neuerlichen Vorwürfe der IG-LEO nun erhebliche Zweifel angemeldet werden!
'k-mi'-Fazit: Wenn die CAV weiter bzw. überhaupt noch Vertrauen in Anspruch nehmen will, muss sie ihre Kommunikationsdefizite langsam beheben. Für Unmut sorgt bspw. aktuell auch, dass im Windfonds Leonidas XVII erhebliche Steuernachzahlungen fällig sind. ”Leider wurde die Anlegergemeinschaft durch die Fondsgeschäftsführung bislang lediglich am Rande des Quartalsberichts von Anfang Mai über diesen Sachverhalt informiert. Eine ausführliche, transparente Information blieb bisher aus”, kritisiert dies aktuell die Leonidas Treuhand & Anlegerverwaltungs GmbH. Mehr dazu in Kürze!