Im Vorfeld der Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH am 18.10.2016 in Hamburg schlagen die Wellen hoch. Grund ist, dass in den letzten Tagen brisante Dokumente an die Öffentlichkeit gelangten. Zum einen das Insolvenzgutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters RA Peter-A. Borchardt sowie das Rechtsgutachten der Kanzlei CMS Hasche Sigle zur Wirksamkeit der Eigentumsübertragung der Container an die deutschen Magellan-Investoren. Wir erinnern uns: Am 03.06.2016, also wenige Tage nach dem Insolvenzantrag, hatte Magellan-Geschäftsführer Carsten Jans noch per Pressemitteilung getönt: "Die Eigentumsrechte unserer Investoren werden durch die Insolvenz nicht berührt: Sie sind und bleiben Eigentümer der Container. Ein Totalverlust der Container-Direktinvestments ist daher nach aktuellem Stand nicht zu befürchten." Doch dies sieht der vorläufige Insolvenzverwalter – gestützt auf das CMS-Gutachten – ganz anders: In dem Rechtsgutachten von CMS vom 27.06.2016 wird sogar in Zweifel gezogen, dass bei der Übereignung der Container an die Investoren überhaupt deutsches Sachenrecht zur Anwendung gelangt. In völlig verquastem juristischen Kauderwelsch wird dort über die Anwendung chinesischen Sachenrechts räsoniert. Aber selbst bei Anwendung deutschen Sachenrechts sei die Wirksamkeit der Übereignung der Container an die Investoren "zweifelhaft"! Ebenfalls sei die Wirksamkeit einer Abtretung von Mietzinsforderungen gemäß den Magellan-Verträgen an die Investoren "erheblichen Zweifeln" ausgesetzt.
Kurzum: Die Magellan-Investoren werden per Schnellgutachten kalt enteignet, bzw. sei die "Übereignung der Container als auch die Mietzinsforderungen bei isolierter Betrachtung ganz erheblichen Wirksamkeitszweifeln ausgesetzt", wie es dort heißt. Bei anderen Juristen wie etwa der Kanzlei Mattil/München wird das CMS-Gutachten jedoch scharf kritisiert: "Die 'zweifelhafte' Eigentumsübertragung wird z. B. damit begründet, dass ein Gericht zu der Auffassung kommen könnte, chinesisches Sachenrecht anzuwenden. So etwas Oberflächliches und an den Haaren herbeigezogenes habe ich noch nie gesehen", so RA Peter Mattil gegenüber 'k-mi': "Stellen Sie sich vor, der Insolvenzverwalter einer Hausverwaltung würde Ihnen Ihre Eigentumswohnung mit der Begründung wegnehmen, 'ein Gericht könnte zu der Auffassung kommen, chinesisches Sachenrecht anzuwenden’, weil die Wohnung mal an einen Chinesen vermietet war! Es geht schließlich darum, dass die Verträge deutsches Recht vorsehen und den Anlegern das Eigentum übertragen wurde. Die Firma Magellan sitzt in Hamburg, wo das Insolvenzverfahren läuft. Die Argumentation 'Es ist nicht auszuschließen, dass das Recht eines x-beliebigen Landes gilt', ist völlig lächerlich."
Der Insolvenzverwalter teilt solche Bedenken bezüglich der Willkür des Gutachtens explizit nicht, sondern sieht sich durch das CMS-Gutachten bestätigt, dass "keine eigentumsrechtlichen Herausgabeansprüche der Investoren an den in den 'Eigentumszertifikaten' angegebenen Containern und damit auch keine hieraus resultierenden Aussonderungsrechte im Insolvenzverfahren bestehen". Die Eigentumsfrage wird damit zur primären Frage. Auch da der vorläufige Insolvenzverwalter RA Borchardt zur Feststellung von Aussonderungsrechten der Investoren nicht abschließend Stellung bezogen hat, werden die Container-Mieten bis auf weiteres nicht an die Investoren ausgezahlt: "Eine Klärung der Rechtsfrage wird, ggf. durch gerichtliche Entscheidung, herbeizuführen sein. Die im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung vereinnahmten Mieten und die bis zu einer Klärung der Rechtsfrage eingehenden Mietzahlungen werden vorerst auf einem gesonderten Anderkonto separiert", so das Insolvenzgutachten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Maklerpool Jung, DMS & Cie. AG/Wiesbaden aktuell Magellan-Investoren und Pool-Partnern, sich rechtlichen Rat bei der Forderungsanmeldung einzuholen: "Investoren müssen nun konkret ermitteln, welche Forderungen anzumelden sind. Außerdem muss man sich Gedanken machen, welche weiteren Rechte geltend zu machen sind. Das betrifft rückständige Mietzahlungen für die Container genauso wie auch Forderungen in Bezug auf die Container selbst. Allein der Wert für die Container ist schwer zu taxieren. Außerdem bezweifelt der Insolvenzverwalter nach juristischer Prüfung nicht nur das Recht an den Mieten, sondern auch das Eigentum an den Containern. Es wird also nicht ganz so einfach den Wert der Container, die zugesagten und zukünftigen Mieten genau festzulegen. Darüber hinaus können dem Laien andere Fehler bei der Definition von Art und der Entstehungsgrund von Forderungen unterlaufen. Formale Fehler können sogar zu dem völligen Verlust des Forderungsanspruches führen. JDC unterstützt hier den Vertrieb und seine Anleger aktiv mit externen Anwälten", so Helmut Schulz-Jodexnis, Leiter Produktbereich Sachwerte & Immobilien bei Jung, DMS & Cie. gegenüber 'k-mi'.
Auch andere Feststellungen des Insolvenzgutachtens werfen die Frage auf, warum überhaupt Insolvenz angemeldet wurde. Von signifikanten „Abrechnungsschwierigkeiten“, wie von Magellan zunächst behauptet (vgl. 'k-mi' 22, 23, 27/16), ist nicht mehr die Rede. Etwaige Verzögerungen bei Mietzahlungen entstanden wohl nur durch die Insolvenz selbst und dadurch ausgelöste Irritationen bei Reedereien! Als Gründe werden im Gutachten genannt: Angeblich nicht gegenüber dem Anlegervermögen abgeschirmte Lieferantenverbindlichkeiten gegenüber einem chinesischen Container-Hersteller i. H. v. 11 Mio. US-$ mit deutlich verkürztem Zahlungsziel – sowie: Den Umsatzausfall i. H. v. 12 Mio. € aufgrund des zwischenzeitlichen Brachliegens des Neugeschäfts durch das Kleinanlegerschutzgesetz, auf das Magellan sich nicht rechtzeitig einstellen konnte! Analog dazu wird ausgeführt, dass der von den Reedereien vereinnahmte Mietzins deutlich geringer sei als der den Investoren garantierte Mietzins von monatlich insgesamt ca. 3,76 Mio. €.
Gleichwohl bestehen ansonsten feste Mietverträge mit Großreedereien über Seecontainer-Kontingente mit Restlaufzeiten bis längstens 2023. Die aus den laufenden Mietverträgen resultierenden Ansprüche bis zum Mietzeitende belaufen sich auf insgesamt etwa 80 Mio. US-$, die laut Insolvenzverwalter werthaltig sind. Und insbesondere bestehen aus den Zeiträumen vor Juni 2016 keine offenen Mietzinsforderungen mehr! Die danach entstehenden Mietforderungen werden in diesen Monaten nach und nach fällig. Die durchschnittlichen Gesamteinnahmen pro Monat betragen aktuell 3 Mio. US-$, so dass durchaus signifikante Mietzahlungen offenbar weitgehend störungsfrei eingehen, die den Investoren zustehen und an diese weitergeleitet werden könnten, auch wenn diese angeblich unter der Garantiemiete liegen.
'k-mi'-Fazit: Die Position des Insolvenzverwalters, mit einem kafkaesken Gutachten die Eigentumsrechte der Investoren zu bestreiten, ist u. E. an den Haaren herbeigezogen und schafft nur ein Rechtsvakuum. Wem gehören die Container? Dem Hersteller, Magellan oder niemandem? Anstatt die Anleger faktisch zu enteignen und in ein Insolvenzverfahren zu zwingen, hätte man u. E. besser in einem Sanierungskonzept die reduzierten Ist-Mieten durchgereicht, Laufzeiten verlängert oder einen anderen Verwalter beauftragt. Magellan selbst war dazu offenbar nicht mehr in der Lage und versucht sich nun durchzumogeln, wodurch dieser Anbieter den Anleger und dem Vertrieb sowie der gesamten Branche einen großen Bärendienst erweist. Nicht zuletzt aus diesem Grund hatte 'k-mi' seit längerem vor Magellan gewarnt (vgl. 'k-mi'-PC 19/14, 41/15), da man bei Magellan offenbar die Bodenhaftung verloren hat, auch was die Mietrenditen angeht, die man in den Markt drückte. In diesem Fall können wir aufgrund der Komplexität der Eigentumsfrage etc. nicht empfehlen, die Forderungsanmeldung ohne rechtlichen Rat anzugehen.