Eine aktuelle Studie der Uni Kassel für die Wissenschaftsplattform Sustainable Finance geht hart mit der Nachhaltigkeitsberatung sowie der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage von Banken ins Gericht: Die Ergebnisse der Studie "zeigen eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Präferenzen der Anleger und den Empfehlungen der Anlageberater", so das Autoren-Team (Übersetzung jeweils von 'k-mi'). Das Studien-Setup sah wie folgt aus: Zwischen März und August 2023 sammelten Mystery Shopper Daten von 414 Anlageberatungen. D. h. geschulte Mystery Shopper besuchten Anlageberatungen bei Retailbanken in ganz Deutschland. Diesen Testkäufern wurde eines von drei nachhaltigen Anlegerprofilen zugewiesen: a) eine Präferenz für ESG-fokussierte Produkte, b) eine Präferenz für E-fokussierte Produkte und c) eine Präferenz für Produkte, die sog. negative Unternehmensexternalitäten begrenzen (Principle Adverse Impact-Produkte/PAI). Mit diesem Ansatz konnten die Autoren beurteilen, ob die empfohlenen Produkte den geäußerten Präferenzen der Anleger entsprachen.
Zu den Ergebnissen heißt es: "Anlageberater berücksichtigen keine Nachhaltigkeitspräferenzen. Nur 47 % der empfohlenen Produkte entsprachen den gewünschten Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger." Zudem: "Es werden nur wenige geeignete Anlageprodukte empfohlen. Anlageberater von Banken, die vorrangig Produkte eines einzigen internen Vermögensverwalters empfehlen, empfehlen weniger geeignete nachhaltige Produkte." Die empfohlenen Maßnahmen, die die Studienautoren aus ihren Ergebnissen als Schlussfolgerung ziehen, haben uns nicht gerade überzeugt. U. a. wird eine "Stärkung der Regulierungsaufsicht“ gefordert. Immerhin erkennt man an, dass die gesamten Prozesse zu komplex sind: "Die EU-Kommission sollte die Fragen der zweiten Ebene ändern: Nachdem die Anleger ihre Präferenz für nachhaltige Produkte geäußert haben, werden sie gebeten, anzugeben, welche Art von Präferenz sie haben. Die aktuellen Fragen der zweiten Ebene mögen aus regulatorischer Sicht sinnvoll sein, bringen aber wenig aus Anlegersicht Sinnvolles. Die Produktklassifizierungstypen sind für durchschnittliche Privatanleger zu vage und für Anlageberater zu komplex zu erklären."
Aus unserer Sicht besteht der grundlegende Fehler des Studienlayouts im Folgenden: Die Testkäufer "durchliefen einen mehrtägigen Schulungsprozess, in dem sie über wichtige EU-Vorschriften, z. B. MiFID II, SFDR und die Taxonomie, Anlageprodukte und den Anlageberatungsprozess informiert wurden". In der Praxis besteht das Problem jedoch darin, dass die meisten Anleger nicht geschult sind und mit den technokratischen Begriffen der EU-Nachhaltigkeitsregulierung, die schon die Produktanbieter selbst an ihre Verständnisgrenzen bringt, nichts anfangen können. Die Berater haben dann am Ende haftungstechnisch den Schwarzen Peter für mögliche Missverständnisse. Vielleicht ist hierin ja der eigentliche Grund zu finden, warum die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ein Rohrkrepierer ist? Ein anderes Ergebnis der Studie deutet darauf hin, dass der systemische Fehler nicht bei den Beratern liegt: Bei klassischen Anlage- bzw. Produktmerkmalen wie dem Risiko funktioniert die Beratung in derselben Situation nämlich gut: "Die Risikopräferenzen werden relativ gut berücksichtigt. 87 % der von den Beratern empfohlenen Produkte entsprachen den von den Anlegern geäußerten Risikopräferenzen." Dies zeigt doch, dass der Fehler in der Regulierung liegt und nicht bei den Beratern!
'k-mi'-Fazit: Freie Vermittler könnten sich es jetzt einfach machen und auf die Limitierungen von konzerngebundener Retail-Beratung bei Banken verweisen. Aber die Ursachen liegen wohl tiefer. Bei der Suche nach Ursachen und Therapien sind wir im sog. FDP-'Wendepapier' des seit Mittwoch ehemaligen Finanzministers Christian Lindner fündig geworden: Dort wird gefordert, dass beim Green Deal "Nachweis- und Berichtspflichten auf ein notwendiges Minimum reduziert werden müssen. Europäische Maßgaben konterkarieren jedoch ambitionierte nationale Anstrengungen zum Bürokratieabbau". Perspektivisch wird dort u. a. die Abschaffung der EU-Taxonomie, der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der EU-Lieferkettenrichtlinie gefordert. Aus unserer Sicht wäre das auch für die SFDR sinnvoll, die inzwischen irreparabel komplex ist. Dies würde wirklich zu einem Schub bei nachhaltigen Investments führen. Wie ein guter Gärtner weiß, muss ab und zu ein radikaler Schnitt gemacht werden, wenn zu viel Grünzeug unkontrolliert gewuchert ist. Dies gilt auch für Paragraphen!