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NÜRNBERGER Pensionsfonds: Kann ein Saftladen besser sein?

Wenn Geschäftsführer ihre Altersabsicherung einem Pensionsfonds mit Einmalzahlungen in teils sechsstelliger oder gar noch größerer Höhe anvertrauen, so besteht sicherlich eine andere, deutlich höhere Erwartungshaltung an das Fondsmanagement als bei einer tagtäglich vorkommenden Geldanlage in einem x-beliebigen Investmentfonds von der Stange. Auch die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe trägt in ihrem Vertragswerk zum Versorgungsvertrag eines Pensionsplans kräftig zur Erwartungshaltung bei. Unter dem Passus "Verwendung des Beitrags" entnehmen wir die Verpflichtung: "Sofern die Kapitalanlage in einem Spezialfonds des Pensionsfonds geführt wird, wendet der Pensionsfonds bei der Kapitalanlage sowohl in der Anwartschaftsphase als auch in der Leistungsphase fundierte Grundsätze anerkannter finanzmathematischer Modelle an, die mit hoher Wahrscheinlichkeit gewährleisten sollen, dass jährlich der Ertrag aus den Kapitalanlagen erzielt werden kann, der dem vereinbarten Kalkulationszins entspricht (…)." Was sich hier so fulminant anhört, ist in Wahrheit beim NÜRNBERGER Pensionsfonds AG Spezialfonds: Strategie Sicherheit folgendes:

"Die NÜRNBERGER Pensionsfonds AG greift bei der Kapitalanlage auf den Spezialfonds eines großen professionellen Investors zurück: Spezialfonds HSBC INKA NÜRNBERGER Pensionsfonds AG – Strategie Sicherheit." Dazu stellen sich uns folgende Fragen, die wir an NV-Boss Dr. Armin Zitzmann richteten: ++ Laut Kundeninformation wählt die NÜRNBERGER bei der Kapitalanlagestrategie "Sicherheit" ausschließlich den genannten Spezialfonds. Wie ist diese Anlagestrategie mit den aufsichtsrechtlichen/regulatorischen Richtlinien und mit der Pensionsfonds-AufsichtsverordnungPFAV vereinbar?  ++ Nach den Kapitalanlagestrategien dieses Spezialfonds beträgt der Anteil an Aktien oder aktienähnlichen Anlageklassen maximal 15 %. Wieso weist die Kundeninformation zum Spezialfonds 'Strategie Sicherheit' jedoch die Aufteilung der Anlageklassen bei Aktien mit 17 % aus?  ++ Wieso haben Kunden dieses Spezialfonds noch keine Standmitteilung für das Geschäftsjahr 2016 erhalten? Als Antwort erhalten wir die Aussage: "Der NÜRNBERGER Pensionsfonds hält alle geltenden vertraglichen, aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Anforderungen ein. Die maximale Aktienquote der Kapitalanlagestrategie wurde eingehalten. Um mögliche Fehlinterpretationen zu vermeiden, haben wir gleichwohl unsere Kundeninformation überarbeitet und im Rahmen der Versendung der Standmitteilungen Mitte Mai an alle Kunden versendet." Zusätzlich baten wir um Zusendung des Geschäftsberichts zu diesem Spezialfonds. Die Antwort des Versicherers darauf: "Die Kunden des Spezialfonds HSBC INKA NÜRNBERGER Pensionsfonds Strategie Sicherheit haben den Jahresbericht erhalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht vorgesehen." 

Was wir jedoch nicht nachvollziehen können, denn den Kunden liegt in den uns bekannten NÜRNBERGER Pensionsfällen ein derartiger Geschäftsbericht nicht vor. Und wieso will die NÜRNBERGER – so müssen wir deren Verhalten werten – mit aller Kraft eine Offenlegung des Geschäftsberichts eigentlich verhindern? Hat sie etwas in der Sache zu verbergen, ist ihr nicht an Transparenz gelegen und sollen ihre potentiellen Kunden, denen der Zugang zum Jahresbericht als Nicht-Kunde dieser Argumentation folgend ebenfalls versperrt ist, etwa in eine Black-Box einzahlen? Schließlich handelt es sich hier um eine Aktiengesellschaft, die doch sicherlich auch publizitätspflichtig ist. Oder kommt die NV ihrer Verpflichtung hier nicht nach? Auf all diese Vorhaltungen erhielten wir bezeichnenderweise keine Reaktion mehr seitens des Versicherers! Ebenso ist HSBC auf unsere Bitte nach Zusendung des Geschäftsberichts abgetaucht.

Wir stellen somit fest: Im vergangenen Jahr deckte 'k-mi' bereits auf, dass der NÜRNBERGER Pensionsfonds 'Strategie Wachstum' das Kapital der Anleger zu 70 % in den Publikumsfonds  Templeton Growth (Euro) Fund (WKN: 941034) und zu 30 % in den Spezialfonds HSBC INKA NÜRNBERGER Pensionsfonds AG – Strategie Wachstum investiert (vgl. 'k-mi' 30, 32, 38/16). Was aus unserer Sicht bereits einer Kamikaze-Handlung bei einem Pensionsfonds gleichkommt. Denn laut den Vorgaben der BaFin (Rundschreiben 4/2011 – Hinweise zur Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen) wie auch der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung – PFAV finden sich unter dem Punkt "Streuung" zu Anlagen in einem Sondervermögen, in Anlageaktien, die von einer Investmentaktiengesellschaft begeben werden, oder in Anteilen, die von einer Investmentgesellschaft ausgegeben werden, folgende Regelung in Bezug auf eine prozentuale Streuung des Anlagevermögens: "Gleichwohl ist aufgrund des Managerrisikos eine Konzentration von Anlagen in einem oder mehreren, von ein und demselben verantwortlichen Portfoliomanager gemanagten Sonder- bzw. Gesellschaftsvermögens zu unterlassen, soweit sie 20 % des gebundenen Vermögens übersteigen." Unter gewissen Umständen bei Anlagen ist auch ein Prozentsatz von bis zu 30 % noch zulässig. Aber doch wohl nicht 70 % in einen Fonds! Selbst der BVI als Interessenwahrer der Fondsbranche ließ sich zu dem Kommentar hinreißen: "Die Konzentration auf nur zwei Anlageklassen ist allerdings durchaus bedenklich." Kommen wir zum heutigen Fall beim NÜRNBERGER Pensionsfonds Strategie Sicherheit zurück: Hier investiert der Anbieter das gesamte Pensionsfondskapital in einen einzigen Spezialfonds. Und die NV scheint nicht einmal gewillt zu sein, nähere Informationen über dieses Angebot herauszurücken! Bei reinem Gewissen wäre die Zurückhaltung wohl nicht angebracht. Obendrein dürfte wohl kein Publikumsfonds mit derart Micki-Angaben auf Anlegerfang gehen und ohne Hinweis auf das eingebrachte Gesamtfondsvolumen! Bei einem Pensionsfonds soll dies möglich sein? Bundesaufsicht – bitte übernehmen Sie!

'k-mi'-Fazit: Die NÜRNBERGER Versicherung scheint wohl mit ihrer Pensionsfonds-Strategie auf Sicht zu fahren. Perspektive? Weitsicht? Offenbar Fremdwörter, stattdessen heißt es weiter durchwurschteln und möglichst nicht auffallen. Denn was wir dort alles an Investment-Entscheidungen ausfindig machen, hat mit einem seriös gemanagten Pensionsfonds und einer entsprechenden Risikodiversifizierung aus unserer Sicht rein gar nichts mehr zu tun. Aus Investorensicht eine intransparante Risikogranate, aus Vertriebssicht eine lodernde Haftungsbombe – doch die Vorstandsmitglieder um Dr. Zitzmann & Co. erfreuen sich weiter üppigster Honorierung – hierzu demnächst mehr! 

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