Green City Solarimpuls. Angeboten wird der Erwerb von Inhaber-Teilschuldverschreibungen, die eine feste Mindestzinszahlung, eine feste Rückzahlung sowie ggf. eine variable Komponente bei der Verzinsung (Infla-tionsausgleich) und bei der Rückzahlung (Erfolgsbeteiligung) gewähren. Gegenstand der Gesellschaft ist der Bau von Photovoltaik-Anlagen sowie die Erzeugung, Vermarktung und Speicherung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Angeboten werden 50.000 Schuldverschreibungen mit je 1.000 € Nennbetrag, so dass Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von 50 Mio. € angeboten werden. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 1.000 €.
Emittentin und Prospektherausgeber: Green City Solarimpuls I GmbH & Ko. KG (Zirkus-Krone-Str. 10, 80335 München). Kommanditist und Konzernmutter: Green City Energy Aktiengesellschaft (gleiche Anschrift). Vertrieb: Green City Finance GmbH (gleiche Anschrift).
Unsere Meinung:
Die Konzernmutter wurde 2005 durch den Green City e. V. gegründet, der seit fast 30 Jahren existiert. Insgesamt wurden bis zur Prospektherausgabe 346 Erneuerbare Energien-Anlagen mit ca. 221 MW-Leistung realisiert, so dass langjährig entsprechendes Know-how besteht. Der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Beteiligungen wird jedoch im Prospekt nicht dokumentiert
Da die Konzernmutter einzige Kommanditistin der Emittentin ist, ist diese mittelbar eine alleinige Tochter dieser AG, so dass diese einen beherrschenden Einfluss auf die Emittentin ausüben kann, wobei die Emittentin auch wirtschaftlich, z. B. über die Verfügungsstellung von Personal, von weiteren Konzerngesellschaften abhängig ist. Somit können mannigfaltige Interessenskonflikte entstehen. Da der eingetragene Verein mit ca. 53,6 % Hauptaktionär der AG ist, kann dieser wiederum faktisch Einfluss auf die AG ausüben, so dass ebenfalls die Möglichkeit bestehen könnte, dass evtl. nicht immer ökonomische Gründe für Unternehmensentscheidungen im Vordergrund stehen
Der aktuelle Prospekt datiert vom 31.10.2018. Bereits zuvor wurde diese Inhaberschuldverschreibung mit einem Volumen von 50 Mio. € angeboten, wobei bis zum Herausgabedatum des neuen Prospektes ca. 7,828 Mio. € platziert wurden. Somit verlief die Platzierung eher schleppend, so dass man davon ausgehen sollte, dass nicht das komplette Volumen insgesamt platziert wird
Die Schuldverschreibung ist ausgestattet mit einem Mindestzinssatz von 3,25 % p. a., zzgl. eines Inflationsausgleichs ab der zweiten Zinsperiode. Im Falle eines Erwerbs der Inhaberschuldverschreibungen bis einschließlich 30.09.2019 beginnt der Zinslauf rückwirkend am 03.11.2017 bzw. im Falle eines späteren Erwerbs am 01.10.2019 und endet am 30.09.2037. Der Inflationsausgleich ist so zu verstehen, dass z. B. bei einer Veränderung des Verbraucherpreisindexes in 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum in Höhe von 2 % sich der Zinssatz ebenfalls um 2 % bezogen auf die Basis von 3,25 % um 0,065 %-Punkte auf dann 3,315 % erhöhen würde. Bei einer Deflation würde in späteren Jahren eine Reduzierung erfolgen, wobei der Anfangswert von 3,25 % nicht unterschritten wird. Die Emittentin ist berechtigt, bei zu geringer Liquidität diesen Inflationsausgleich zu einem späteren Termin auszuzahlen, wobei der Gläubiger nicht berechtigt ist, hierfür weitere Zinsen zu verlangen
Am 30.09.2037 erfolgt die Rückzahlung zu 100 % des Nennbetrages. Eine etwaige Erfolgsbeteiligung tritt ein, wenn der Unternehmenswert der Emittentin den Nennbetrag dieser und evtl. weiterer Finanzierungsinstrumente, die einen Anspruch auf eine Erfolgsbeteiligung haben, übersteigt. In diesem Fall entspricht die Erfolgsbeteiligung der Hälfte dieses Mehrwertes
Unabhängig von der Laufzeit bis zum 30.09.2037 hat die Emittentin einseitig eine jährliche Kündigungsmöglichkeit zum 30.09.2023 mit einer Frist von drei Monaten. Zu diesem Termin haben erst-malig auch die Anleger eine Kündigungsmöglichkeit, die mit einer Frist von neun Monaten besteht. Sollten mehrere Anleger mit einem größeren Beteiligungsvolumen kündigen, wird die Emittentin eine Rückzahlung nur vornehmen können, indem sie Beteiligungen veräußert bzw. anderweitig refinanziert, dies könnte negative Folgen auch für Gläubiger haben, die an einer längeren Laufzeit interessiert sind l
Von den Anlegern sind keine einmaligen bzw. laufenden Kosten direkt zu tragen. Die emissionsbedingten Kosten für die Schuldverschreibungen belaufen sich insgesamt voraussichtlich auf bis zu 7 % des Emissionsvolumens. Sämtliche Kosten werden aus dem Anlagevermögen gezahlt, wobei die Weichkostenbelastung vergleichsweise gering ist
Gemäß den "Investitionskriterien" ++ darf nur in Erneuerbare Energien-Projekte im Bereich der Solarenergie investiert werden ++ muss jedes Projekt 4,3 % p. a. Mindestrendite erwirtschaften und ++ dürfen max. 20 % des Nennbetrages für den Erwerb von Projektentwicklungen bzw. die Vergabe von nachrangigen Projektentwicklungsdarlehen verwendet werden. Dabei ist insbesondere geplant, "Kraftwerkskapazitäten beispielsweise von der Konzernmutter in das Portfolio der Emittentin zu übernehmen"
Da die einzelnen Investitionsgegenstände überwiegend noch nicht feststehen, bestehen entsprechende Blind-Pool-Risiken. Gemäß einem "Überblick über die Projekte und mögliche weitere Projekte der Emittentin" werden drei bereits erworbene Projekte konkret genannt: ++ Eine bestehende Photovoltaikanlage mit ca. 30 kWp Leistung auf dem Dach des Bürogebäudes, in dem der Konzern seinen Sitz hat. Diese Solaranlage wurde über einen Asset-Deal zum Preis von 38.000 € erworben und erhält lediglich noch bis zum 31.12.2020 eine gesetzliche Einspeisevergütung von 50,62 Cent pro kWh. Die konkrete Verwertungsmöglichkeit zum 01.01.2021 stand zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch nicht fest. Wie man somit auf die vorgegebene Mindestrendite von 4,3 % p. a. kommt, ist für Anlageinteressenten nicht ersichtlich ++ Über eine Beteiligung an der Green City Solarimpuls I Invest Frankreich GmbH ist die Emittentin mittelbare Beteiligungen in zwei Solarparks in Frankreich eingegangen. Auch für diese beiden Solarparks gibt es keine separaten Renditeberechnungen. Bei beiden französischen Solarparks macht uns folgende Prospektausgabe sehr nachdenklich: "Die Anlagen befinden sich auf landwirtschaftlichen Gebäuden, die ebenfalls im Eigentum der Projektgesellschaft stehen." Somit wird u. E. nicht ausschließlich in Solar-projekte im engeren Sinne investiert, sondern auch in landwirtschaftliche Gebäude. Das hätte man in den Investitionskriterien erwähnen sollen. Dort fallen zudem entsprechende Instandhaltungskosten an und ggf. liegen keine Erfahrungswerte vor, welche Veräußerungspreise beim späteren Verkauf erzielbar sind ++ Zusätzlich werden weitere Solarparks mit dem Hinweis "möglicher Erwerb" aufgeführt. Dabei wird u. a. angegeben, dass gewisse Planungen noch für das Jahr 2018 bestanden. U. E. hätte der Prospektherausgeber nach fast einem Jahr in einem Prospektnachtrag auf aktuelle Veränderungen hinweisen können
Die finanzielle Situation der Konzernmutter und der Emittentin können auf der Basis des Prospektes nicht beurteilt werden. Bei der Konzernmutter werden im Prospekt als unmittelbare Beteiligungen 33 Kapitalgesellschaften bzw. Personengesellschaften aufgeführt, sowie als mittelbare Beteiligungen 45 Kapital- bzw. Personengesellschaften. Ebenfalls werden Geschäftsbereiche des Konzerns aufgeführt, ohne jedoch konkrete bilanzielle Zahlen dort zu publizieren. Zur Emittentin enthält der Prospekt "wesentliche Bilanzwerte" sowie Zahlen aus der "Gewinn- und Verlustrechnung" vom 07.09.2017 bis 31.12.2017 sowie vom 01.01.2018 bis zum 30.09.2018. Der "Jahresfehlbetrag" betrug in 2017 ca. 0,376 Mio. € und ca. 0,391 Mio. € bis zum 30.09.2018, so dass sich per 30.09.2018 ein "nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil" von 695.133 € ergab. Der Prospekt enthält ausdrücklich den Hinweis, dass zum Stichtag des ungeprüften Zwischenabschlusses "die Emittentin bilanziell überschuldet" ist, wobei eine Insolvenzantragspflicht nicht vorliegt, da eine Patronatserklärung der Konzernmutter besteht, die jedoch bis zum 31.12.2019 befristet ist. Inwieweit sich seit diesem Stichtag die finanzielle Situation wesentlich verbessert hat, ist nicht ersichtlich, da "Gewinnprognosen oder -schätzungen … nicht abgegeben" wurden, so dass rechnerisch nicht nachvollziehbar ist, inwieweit die Emittentin ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Zinsen und zur Rückzahlung des Kapitals nachkommen kann. Ebenso wenig hat die Emittentin "Ratings für die Emittentin oder die Wertpapiere beauftragt oder an diesen mitgewirkt", so dass auch hier die Werthaltigkeit nicht beurteilt werden kann.
'k-mi'-Fazit: Für eine unternehmerische Beteiligung (Darlehensgewährung) mit Totalverlustrisiko hätte sich die Emittentin bei der Prospektierung mehr Mühe machen sollen, um zu dokumentieren, wie die Zins- und Darlehensrückzahlung erfolgen soll. Zudem halten wir den in Aussicht gestellten Zins in Höhe von 3,25 % trotz Inflationsausgleich bei den bestehenden Risiken für nur mäßig attraktiv.