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Provisionsverbot: FCA-Daten widerlegen Verbraucherschützer

Glaubt man deutschen Verbraucherschützern dann sind Großbritannien und die Niederlande die Staaten, in denen dank eines Provisionsverbotes für Anleger und Verbraucher paradiesische Zustände herrschen, während – so die Behauptung des vzbv –  die "Qualität der Anlageberatung in Deutschland nachweislich schlecht ist" (vgl. 'k-mi' 18, 28/17). Hinweise auf eine aufgrund des Provisionsverbotes entstandene Beratungslücke bspw. in UK werden dagegen von Lobbyorganisationen wie dem vzbv systematisch ausgeblendet. Erst kürzlich wieder, als BaFin-Chef Felix Hufeld persönlich auf negative Folgeerscheinungen eines Provisionsverbots in UK hingewiesen hatte, haben die staatlich alimentierten Propagandisten eines Provisionsverbotes des vzbv ihre  Scheuklappen noch enger geschnürt und auch die BaFin der Falschdarstellung bezichtigt ('k-mi' 02, 03/19).

Aber die Fakten und Zahlen bspw. aus Großbritannien sprechen eine eindeutig andere Sprache: 'k-mi' hat die sog. 'Retail Investments Product Sales Data' ausgewertet, die die britische Finanz-Aufsichtsbehörde FCA regelmäßig veröffentlicht. In der neuesten Statistik von Ende 2018 werden die 'Retail Investments'-Verkäufe britischer Banken und Finanzdienstleister seit 2005 bis einschließlich des 1. Halbjahres 2018 aufgeführt. Die Statistik erfasst auch detaillierte Daten, welche Verkäufe im Wege einer Beratung ('Advised Sale') erfolgt sind und welche im Wege einer Vermittlung bzw. eines Ausführungsgeschäftes ('Non-advised Sale'). Die Daten liefern klare Belege für das Entstehen einer Beratungslücke in Großbritannien.

Denn bei fast allen Produktgruppen ist der Anteil der 'Beratungsverkäufe' mit Einführung des Provisionsverbotes drastisch zurückgegangen, während der Anteil der 'Selbstentscheider' in die Höhe schoss:  ++ Bei Anleiheprodukten fiel der Anteil der Beratung am Produktabsatz von 93 % (2005) auf 62 % (1. Hj. 2018). Dagegen stiegen die 'Non-advised Sales' im selben Zeitraum von 7 % auf 38 %  ++ Bei offenen Investmentfonds fiel die Beratungsquote in Großbritannien in dieser Zeitspanne von 57 % auf nur 14 %. D. h. dank des Provisionsverbotes kaufen 84 % der britischen Anleger (notgedrungen) inzwischen Fonds auf eigene Faust  ++ Bei steuerlich geförderten Investmentsparplänen, den sog. 'Individual Savings Accounts', das gleiche Bild: Abschmelzen der Beratungsquote von 78 % auf 27 %  ++ Mit Ausnahme von bestimmten Renten-Auszahlungsplänen gilt dieselbe Tendenz auch für alle dezidierten Altersvorsorge-Produktgruppen: Bei sog. 'Personal Pension'-Produkten fiel der Beratungsanteil von 71 % auf 46 %, mit jeweils den stärksten Rückgängen nach Einführung des Provisionsverbots.

'k-mi'-Fazit: Nicht Meinungen zählen, sondern Fakten! Unabhängig davon, wie man diesen massiven Anstieg des beratungsfreien Geschäfts als Folge des Provisionsverbots in Großbritannien aus Anlegerschutzgesichtspunkten diskutieren möchte – ihn abzustreiten bzw. zu ignorieren, wie es Verbraucherschutz-Lobbyisten tun, um die eigene Propaganda nicht zu entlarven, ist in höchstem Maße unredlich!

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