Am 13.09.2022 fand in Berlin die BaFin-Konferenz 'Sustainable Finance' statt. Deutlich wurde, dass auch die BaFin herausgefordert ist, das Kürzel 'ESG' in ihrer Verwaltungspraxis auszubuchstabieren. Ein Vortrag einer BaFin-Mitarbeiterin aus dem Referat Bilanzrecht trug zum Beispiel den Titel “Im Dschungel der EU-Offenlegungsverordnung”, womit die Grundstimmung der Veranstaltung einigermaßen korrekt wiedergegeben wird. BaFin-Chef Mark Branson griff dies mit einigen kritischen Zwischentönen in seiner Keynote auch gleich auf: “Grundsätzlich ist die Idee hinter der Taxonomie gut. Wenn sich Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen bewusst für oder gegen eine nachhaltige Investition entscheiden sollen, müssen die Karten auf den Tisch. Aus meiner Sicht aber sind bei der konkreten Ausgestaltung der Taxonomie Probleme aufgetaucht. Die Frage, was nachhaltig ist, lässt sich eben nicht leicht beantworten.”
Trotzdem, so Branson weiter, ist die Produktfreigabe der Aufsicht grundsätzlich binär, also entweder grün oder nicht: “Die BaFin hat seit August 2021 167 Publikumsinvestmentvermögen entsprechend ihrer Verwaltungspraxis als nachhaltig genehmigt – Tendenz leicht steigend. Dabei handelt sich um Publikumsfonds, die also Kleinanlegern zugänglich sind, und als explizit nachhaltig vertrieben werden.” Bei den meisten hiervon handelt es sich, so Branson weiter, “entweder um Anbieter, die eine explizit nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, oder die mit ihrem Fondsprodukt passiv einen als nachhaltig deklarierten Index nachbilden – und dessen Labelling als ‘grün’ auch plausibilisieren können”. Die andere zulässige Kategorie, erläutert der BaFin-Chef, “verlangt Investitionen zu mindestens 75 % in nachhaltige – sprich taxonomiekonforme – Vermögensgegenstände. Anträge in dieser Kategorie sind momentan noch etwas seltener – schon aus dem Grund, dass den Asset Managern hierfür oft die erforderliche Offenlegung fehlt”. Grundlage der BaFin-Verwaltungspraxis ist der Entwurf einer BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen, dessen finale Fassung die BaFin allerdings bis auf weiteres zurückgestellt hat.
Auch in den Diskussions-Panels wurde um eine Konkretisierung von Nachhaltigkeit weiter gerungen: Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär im BMF, gab unter Verweis auf die Bereiche Atom, Gas und Rüstung zu bedenken, dass beim Buchstaben-Trio 'ESG' schon die Definition des 'E' – also Umweltbelange – schwierig genug ist. Branson zeigte sich darüber hinaus skeptisch, dass es überhaupt
zeitnah zu einer sozialen Taxonomie in der Praxis kommen wird. Unter Hinweis auf einen bekannten Autobauer gab Branson zu bedenken, dass auch die Kombination der Buchstaben 'ESG' für Investoren Zielkonflikte in Sachen Nachhaltigkeit auslösen könnten: Ein Unternehmen, das umweltfreundliche Produkte herstellt, muss in sozialen oder Governance-Belangen nicht vorbildlich sein. Um eine Schneise in das ESG-Dickicht zu schlagen, kündigte Toncar eine zeitnahe, EU-weite Regulierung der ESG-Rating-Unternehmen an. Allerdings sollen nicht die Rating-Methoden an sich reguliert werden, ergänzte Marcel Haag, Direktor in der EU-Kommission. Haag betonte, dass es beim Thema Sustainable Finance insbesondere auf die Berater und Beratungen der Kunden vor Ort ankomme, räumte aber auch ein, dass die neue Nachhaltigkeits-Welt zusätzliche Haftungsrisiken für erste bereithält.
'k-mi'-Fazit: Das Thema 'Sustainable Finance' wird somit am Ende mitsamt seiner ganzen Komplexität beim Berater abgeladen, der für seine Kunden den Paragraphen-Urwald auf die Formel grün oder nicht grün runterbrechen muss. Beim BaFin-Kongress in Berlin wurde klar, dass dies eine aufsichtsrechtliche Dauerbaustelle über Jahre bleiben wird. Finanzanlagenvermittler sollten daher froh sein, dass sie u. a. durch die 'k-mi'-Nachforschungen bei dem Thema Nachhaltigkeitspräferenzen und Offenlegungs-Verordnung (zunächst) ausgenommen sind bzw. eine verlängerte Übergangsfrist genießen (vgl. 'k-mi' 07/21, 23/22). Ab wann allerdings eine kohärente Aufsichtspraxis zum Thema Nachhaltigkeit vorliegt, das blieb auch in Berlin bis auf Weiteres offen!