Der UDI-Neueigner Rainer Langnickel hat den Investoren von 13 UDI-Nachrangdarlehens-Offerten, in der letzten Woche das Angebot für einen "starken Schuldenschnitt" unterbreitet, betitelt mit: "Drohender Ausfall Ihrer Kapitalanlage (…) Angebot bis 21.05.2021 zur Wahrung Ihrer Chance auf Teil-Rückzahlung". Hintergrund ist die Insolvenz der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, die laut BaFin ohne Erlaubnis das Einlagengeschäft betreibt, so dass demnach auch den 13 weiteren Angeboten die Abwicklung blühen könnte (vgl. 'k-mi' 18/21). "Ziel des Angebots ist es, Ihnen die Chance auf eine höhere Rückzahlung auf Ihre Kapitalanlagen einzuräumen, als dies in einem Insolvenzverfahren zu erwarten wäre", heißt es dazu in einem UDI-Anschreiben an die Investoren. Diese sollen dazu einen Großteil ihrer Ansprüche an UDI an eine Gesellschaft namens U 20 Prevent GmbH abtreten, die erst am 26.02.2021 gegründet wurde.
In dieser Woche ging es dann Knall auf Fall weiter: Nach der UDI Energie Festzins VI veranlasste die BaFin zwei weitere Angebote als unerlaubtes Einlagengeschäft abzuwickeln, nämlich die UDI Energie Festzins III und VII, versehen mit dem "Hinweis: Nach Kenntnis der BaFin wendet sich die UDI (…) derzeit an Anleger, um die Abtretung von Anlegerforderungen zu vereinbaren. Anleger sollten sich vor dem Abschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen." Wir können ebenfalls keine Empfehlung geben, die Abtretungsvereinbarung unbedacht zu unterzeichnen. Denn Investoren verzichten damit nicht nur – gegen schwammig formulierte Gegenleistungen und unklare Aussichten, die Abwicklung zu verhindern – auf einen Großteil der Darlehensforderungen, sondern im Wege einer Generalklausel auf "sämtliche sonstigen Ansprüche und Rechte des Anlegers aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss des Nachrangdarlehensvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, und gleich ob bekannt oder unbekannt, gegenüber der Emittentin und allen Dritten (…)". Hier könnte aber haftungstechnisch, neben Prospekthaftungsansprüchen (vgl. 'k-mi' 36/20), der KWG-Problematik und Ansprüchen gegen den UDI-Direktvertrieb, die Musik liegen: Auch RAin Eva-Maria Ueberrück aus der Kanzlei Mattil/München weist gegenüber 'k-mi' auf die Folgen der Annahme des 'Schuldenschnitts' hin: "Mit Anlegern, die das Angebot der U 20 Prevent GmbH annehmen, wird eine neue Nachrangdarlehensklausel vereinbart. Zudem beinhaltet das Angebot einen umfassenden Anspruchsverzicht. Letztlich verzichtet der Anleger damit ohne Not auf eines der erfolgversprechendsten rechtlichen Argumente, die ihm gegenüber den möglichen Anspruchsgegnern zustehen. Das will wohl überlegt sein."
'k-mi'-Fazit: Umfassender Verzicht ohne greifbare Gegenleistung und mit ungewissem Schutz gegen eine Abwicklung, damit die UDI-Hintermänner weiterwursteln können und sich nicht ihrer Verantwortung stellen müssen? Das UDI-Schuldenschnitt-Angebot würde 'Selbstmord aus Angst vor dem Tod' gleichkommen!