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Vermögensanlagen: Rigoroses Blind-Pool-Verbot kommt nicht!

Der Bundestag hat am 20.05.2021 das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (AnlSchStG) final beschlossen. Innerhalb von nur fünf Wochen wurde das Gesetz durch das parlamentarische Verfahren durchgepeitscht, und mit entsprechend heißer Nadel ist so manche Verschärfung daran gestrickt. Dabei hätte der ursprüngliche vom BMF Ende 2020 noch schnell unter den Tannenbaum geschobene Gesetzentwurf insbesondere mit seinem rigorosen Blind-Pool-Verbot und kurzen Übergangsfristen das Aus für viele sinnvolle Vermögensanlagen bedeutet (vgl. 'k-mi' 01/21). Doch nachfolgend legte sich die von 'k-mi' koordinierte Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner/BMI wieder einmal voll ins Zeug, um Vermögensanlagen für Anbieter, Vermittler und Anleger als sinnvolle Investmentmöglichkeit zu erhalten. Nach zahlreichen Stellungnahmen, Briefen, Mails und Telefonaten gelang es insbesondere in der Experten-Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags am 24.04.2021 u. a. der BMI die Nachteile eines rigorosen Blind-Pool-Verbots darzustellen (vgl. 'k-mi' 17/21).

Das fiel auch beim Berichterstatter von CDU/CSU, MdB Dr. Carsten Brodesser sowie dem FDP-Politiker und Kustos des mittelständischen Unternehmertums, MdB Frank Schäffler, auf fruchtbaren Boden. "Die Anhörung hat gezeigt, dass ein pauschales Blind-Pool-Verbot wenig sinnvoll ist. Insofern ist es erfreulich, dass die Koalition die Anregungen aus der Anhörung aufgenommen hat. Aber es wäre sinnvoller, im Gesetz selbst zu definieren, was ein Blind-Pool ist und wie er abgegrenzt wird“, erläutert Schäffler gegenüber 'k-mi'. Er hatte mit der FDP-Fraktion noch am 18.05. einen Entschließungsantrag gestellt, auf ein pauschales Blind-Pool-Verbot zu verzichten, konnte sich damit aber bei den anderen Parteien nicht durchsetzen. "Wir wollten noch in dieser Legislaturperiode den Anlegerschutz verbessern, aber sinnvolle und attraktive Investitionsmöglichkeiten für die Anleger in Vermögensanlagen erhalten. Wir haben daher auch aufgrund zahlreicher und nachvollziehbarer Reaktionen eine Öffnung erarbeitet. Die BaFin konkretisiert in einem unverzüglich zu erstellenden Merkblatt die höheren Anforderungen an die Darstellung und den Realisierungsgrad der Anlageobjekte. Dabei müssen die konkreten Anlageobjekte nicht final feststehen, sondern können als Stück oder Gattung definiert werden", so Dr. Brodesser. Neben höheren Anforderungen an den Realisierungsgrad der Anlageobjekte bei der Prospektierung und deren Kontrolle im Rahmen der Billigung durch die BaFin wird bei Vermögensanlagen verpflichtend ein unabhängiger Mittelverwendungskontrolleur eingeführt. Die Anlegergelder können dann nur noch nach Prüfung und Freigabe des Mittelverwendungskontrolleurs investiert werden.

'k-mi'-Fazit: Trotz hohem gesetzgeberischem Zeitdruck, Einschränkungen durch die Corona-Krise und der Einflüsse weiterer Skandale (Wirecard) ist am Ende gegen erhebliche Widerstände seitens BMF und SPD dank des Einsatzes insbesondere des Unions-Berichterstatters Dr. Brodesser ein gangbarer Kompromiss herausgekommen. Jetzt wird es auf die Ausgestaltung des BaFin-Merkblatts ankommen, bei dem sich die von 'k-mi' koordinierte BMI wiederum voll einbringen wird. So sollte es gelingen, ausreichend Spielräume zu sichern, um auch in Zukunft möglichst viele erfolgversprechende Vermögensanlageangebote für Vermittler und Anleger im Markt offerieren zu können.

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