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Vernichtende Resonanz auf BMF-Entwurf zur BaFin-Aufsicht

Die von 'k-mi' koordinierte Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner/BMI hat in dieser Woche zum Referentenentwurf des BMF ausführlich Stellung genommen, mit dem die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin übertragen werden soll. Die Gründe, warum die BMI und 'k-mi' den Entwurf strikt ablehnen, hatten wir zuletzt in 'k-mi' 30, 40, 43/19 sowie 02/20 erläutert. In Kürze: ++ Jährliche (!) existenzgefährdende Mehrkosten für § 34fler von mindestens 100 Mio. €  ++ Keine Zersplitterung und damit keine Notwendigkeit einer Aufsichtsübertragung  ++ Dagegen führt der Entwurf erst zu einer gespaltenen Aufsicht von § 34f und § 34d GewO  ++ Vollzugskultur der BaFin passt nicht auf Kleinunternehmen  ++ Durch das diffuse neue Konstrukt der 'Vertriebsgesellschaft' Förderung der Strukturvertriebe. Durch die Kosten und die bürokratischen Belastungen werden abertausende kleine und mittlere Betriebe vernichtet, mit der Folge hoher Marktkonzentration und der Verschlechterung des Anlegerschutzes.

Mit dieser Position steht die BMI bei weitem nicht alleine da! In den uns bisher vorliegenden weiteren fünf Stellungnahmen von ++ Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ++ Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)  ++ BDV Bundesverband Deutscher Vermögensberater  ++ Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und ++ VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. wird der BMF-Referentenentwurf ebenfalls durchweg abgelehnt. Lediglich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kann der Aufsichtsübertragung – wie zu erwarten war – Positives abgewinnen. 

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Positionen und Argumente der Verbände: Durchweg wird die Schätzung des BMF hinsichtlich der Aufsichtskosten kritisch hinterfragt: So analysiert der AfW bspw.: "Die Zahlen erwecken durch ihre Genauigkeit zwar den Eindruck einer sorgfältigen Ermittlung. Sie sind indes nicht belastbar. Vielmehr wirkt es so, als ob die angenommenen Werte überwiegend 'aus der Luft gegriffen' sind. Dass die Kosten wohl eher aus politischen Gründen schöngerechnet werden sollten, zeigt sich an den wenigen Stellen, an denen nicht lediglich pauschale Werte angegeben werden (...) Vor diesem Hintergrund muss insbesondere der größte Kostenblock kritisch gesehen werden: Die an die BaFin zu entrichtenden Gebühren (Umlage und individuelle Prüfgebühren). Hier rechnet der Entwurf pauschal mit 36,4 Mio. € p. a. Diese Zahl, welche nicht weiter begründet wird, scheint mit Blick auf die oben genannten Unzulänglichkeiten bei den prognostizierten Kosten kaum glaubhaft (...)" Auch der BVK stellt die Kostenbelastung für Vermittler in den Vordergrund: "Der im Referentenentwurf vorgesehene Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist deutlich zu niedrig angesetzt und die Kosteneinsparung deutlich zu hoch. Es ist zu erwarten, dass auf die Vermittler massive zusätzliche Belastungen zukommen und eine Entlastung auf der Kostenseite durch die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin nicht stattfindet. Hinzu kommt, dass in diesem Zusammenhang noch nicht der erhebliche Aufwand für Vermittler berücksichtigt ist, der durch die Umsetzung der neuen FinVermV erneute Belastungen (z. B. aus der Aufzeichnungspflicht) mit sich bringt."

"Erschreckend" ist für den BDV die Höhe der Aufsichtskosten: "Die Umlagen werden – zusammen mit dem Erfüllungsaufwand – viele vor allem kleinere Vermittler wirtschaftlich überfordern und aus dem Markt drängen sowie Neugründungen verhindern. Eine differenzierte Bewertung der Umlage ist nicht möglich, da nicht bekannt gemacht wird, wie hoch die Kosten jeweils für die drei definierten Umlagegruppen sein werden und wie hoch das Marktvolumen der Provisionseinnahmen für die Gruppen 2 und 3 ist. Diese Angaben sollten zumindest als Schätzwerte dringend nachgeliefert werden, damit eine halbwegs seriöse Schätzung der auf den einzelnen Finanzanlagendienstleister entfallenden Umlagen möglich wird." Der DIHK geht in seiner Stellungnahme zudem ausführlich auf viele handwerkliche Schwachstellen des Entwurfs und Verschlechterungen gegenüber dem Status quo ein, u. a. bei den Themen Aufhebung der Erlaubnis, Selbsterklärung, Bußgelder, Bestandsschutz für Berufsqualifikationen und 'Alte Hasen'. Insbesondere moniert der DIHK die völlig unzureichende Legaldefinition des neuen Konstrukts der 'Vertriebsgesellschaft' und deren negative Auswirkungen: "§ 96a Absatz 3 WpHG-E spricht vom 'angegliederten Finanzanlagendienstleister'. Es bedarf einer Definition des angegliederten Finanzanlagendienstleisters vor allem mit Blick auf dessen geplanter Befreiung von der Umlage gemäß § 16l Absatz 1 FinDAG-E." Im Hinblick auf die sog. 'Vertriebsgesellschaft' zeige sich, so der DIHK in aller Deutlichkeit, "dass der Entwurf darauf abzielt, die unabhängigen Einzelunternehmen, die nicht an Vertriebsstrukturen gebunden sind, durch die hohen Kosten und den hohen bürokratischen Aufwand vom Markt zu verdrängen (...) Gebundene Dienstleister benötigen keine eigene Erlaubnis. Dies führt zu einer Konzentration einiger weniger Finanzdienstleistungsunternehmen am Markt. Für den Verbraucher bedeutet dies womöglich eine geringere Vielfalt und Auswahl an Produkten."

VOTUM warnt eindringlich vor der "Überforderung" durch die kurzfristige Regulierungsabfolge: "Gerade erst ist die Verabschiedung der aktualisierten FinVermV erfolgt, welche am 01.08.2020 in Kraft tritt. Der neue Regulierungsrahmen verlangt von den betroffenen Finanzanlagevermittlern erhebliche organisatorische Anpassungen, die auch mit höheren Investitionen verbunden sind. So muss in Aufzeichnungstechnologie zur Erfüllung der neu eingeführten 'Taping'-Pflicht investiert werden, zudem müssen Beratungsabläufe und Dokumentation sowie die dazu genutzte Software angepasst werden und es bedarf der Schulung der Mitarbeiter." Die Umlagepflicht ist für die Unternehmen zudem eine "Black Box, da sie nicht kalkulieren können, welche Umlagen tatsächlich auf sie entfallen. Hier sind nicht nur Firmen, sondern auch einzelne Gewerbetreibende betroffen. Es sollte daher eine Höchstgrenze gesetzlich festgelegt werden."

Als alternative Handlungsempfehlung wird von fast allen o. g Verbänden vorgeschlagen, zuerst eine fundierte Evaluierung der bestehenden Aufsicht vorzunehmen. Sollten sich dann konkrete Anhaltspunkte bspw. für eine Uneinheitlichkeit der Aufsicht ergeben, besteht die naheliegende Möglichkeit darin, die Aufsicht bundesweit den IHKen zu unterstellen. Der vzbv und die Verbraucherzentralen dagegen "begrüßen den Gesetzentwurf sowohl im Grundsatz sowie in weiten Teilen des Inhalts ausdrücklich". Ihnen kann es nicht schnell genug gehen. Hektik geht hier offenbar vor Sorgfalt: "Höchste Priorität hat daher eine schnelle Umsetzung des Entwurfs." Die Notwendigkeit einer BaFin-Aufsicht über den Finanzvertrieb begründet der vzbv u. a. mit dem Slogan: "Das Problem: Finanzmärkte sind Expertenmärkte." Wenn dem so ist, dann fragen wir uns, warum sich die Verbraucherschützer, die Bürger beruflich in Finanzangelegenheiten beraten (dürfen), nicht selbst den hohen gesetzlichen Anforderungen für Vermittler unterwerfen, die heute schon gelten und jüngst wieder verschärft wurden. Warum gibt es ausgerechnet für die finanzielle Verbraucherberatung durch Verbraucherzentralen hier eine nicht zu rechtfertigende Ausnahme und Schutzlücke?

'k-mi'-Fazit: Die Sichtung der bisherigen Stellungnahmen ergibt ein vernichtendes Gesamtbild des BMF-Entwurfs: Auf Finanzanlagenvermittler kommen unkalkulierbare Umlagekosten und erneut erheblicher organisatorischer Mehraufwand zu, ohne dass der Entwurf ein belastbares Argument für die Aufsichtsübertragung liefert. Neben verheerenden handwerklichen Schwachstellen wird insbesondere die völlig unklare Legaldefinition des neuen Konstrukts der 'Vertriebsgesellschaft' die für Anleger schädliche Marktkonzentration massiv befeuern. Da dies eigentlich niemand will, müsste der BMF-Entwurf aus fachlicher Sicht eigentlich schnell wieder in der Schublade verschwinden. Da aber bei der das Thema vorantreibenden SPD, die die BaFin-Aufsicht als verbraucherpolitische Trophäe benutzen will, offenbar sachliche Erwägungen kaum eine Rolle (mehr) spielen, muss sich die Branche auf das Schlimmste gefasst machen.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier als Service-PDF.

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