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VZ Baden-Württemberg verklagt ZBI mit 'k-mi'-Argument

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) hat Klage gegen die ZBI Fondsmanagement GmbH vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht. Die Verbraucherschützer sind der Auffassung, dass beim offenen Immobilienfonds 'Unilmmo: Wohnen ZBI' die Risikoangaben im Basisinformationsblatt geschönt sind. Und nicht nur das: Die VZ BW weitet den Vorwurf über den betroffenen Fonds hinaus auf alle OIF aus: Der Anbieter habe "im Juni dieses Jahres darüber informiert, dass sie die Anteilspreise um rund 17 % herabgesetzt hat. Über Nacht haben die Anleger:innen damit insgesamt rund eine Milliarde Euro verloren. Dieser Verlust kam für viele überraschend – im Basisinformationsblatt aus Dezember 2023 hatte ZBI noch einen Risikoindikator von '2' für den Fonds angegeben. Das bedeutet: Das Risiko möglicher Verluste wird als gering eingeschätzt. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale hätte bei diesem – wie bei vielen anderen offenen Immobilienfonds – grundsätzlich ein Risikoindikator von 6 angegeben werden müssen", heißt es dazu in der aktuellen Pressemitteilung der VZ. "Dass  offene Immobilienfonds die gleiche oder sogar eine niedrigere Risikokennzahl haben als ETFs auf kurzfristige deutsche Staatsanleihen, ist geradezu absurd", kommentiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dort weiter. Die Verbraucherzentrale ist nun der Auffassung, dass nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der PRIIPs-Verordnung ein Risikoindikator von 6 hätte angegeben werden müssen. Denn für eine Risikoeinstufung von '2' ist gesetzlich gefordert, dass die Werte mindestens monatlich ermittelt werden, wenn es keine geeignete Benchmark und keinen geeigneten Stellvertreter gibt, deren Preise mindestens monatlich ermittelt werden, was hier nicht der Fall sei. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert zudem die BaFin entsprechend auf, "ihre aktuelle Aufsichtspraxis zu überprüfen und irreführende Risikoeinstufungen zu unterbinden".

'k-mi'-Fazit: Hier stimmen wir mit der Verbraucherzentrale überein, allerdings mit dem Unterschied, dass 'k-mi' auf all diese Fakten (auch die BaFin) bereits vor einem Jahr hingewiesen hatte, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist und die Abwertungswelle losschwappte. In der 'k-mi'-Ausgabe 42/23 vom 20.10.2023 stellten wir bereits die Frage "PRIIPs: Sind offene Immobilienfonds risiko-unehrlich?" mit exakt denselben Argumenten, die die VZ BW nun aufgreift. Uns soll es recht sein, wenn das Engagement der Verbraucherschützer dazu führt, dass die BaFin die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten geschlossener Fonds beendet (vgl. 'k-mi' 27/24: "Risiken von OIF und AIF: Verkehrte aufsichtsrechtliche Welt!"). Am besten wäre es natürlich darüber hinaus, dass vergleichbare Asset-Klassen wie offene Immobilienfonds sowie ELTIF und geschlossene AIF gemäß ihrer Assets mit einer mittleren Risikoklasse gegenüber Verbrauchern eingeordnet würden. Dies würde dann endlich die Realität abbilden, anstatt nur irgendwelche abstrakten PRIIPs-Paragraphen!

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