Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments, namentlich die liberale Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin, hat sich sehr kritisch zu wesentlichen von der EU-Kommission geplanten Regelungen ihrer sog. 'Kleinanlegerstrategie' (RIS) positioniert. Im der 'k-mi'-Redaktion vorliegenden brandneuen Berichtsentwurf spricht sich Yon-Courtin z. B. gegen die Einführung eines Teilprovisionsverbotes (auch bei reinen Ausführungsgeschäften) aus. Grundsätzlich heißt es dazu in der noch etwas holprigen Übersetzung des Berichtsentwurfs des EU-Parlaments: "Die Berichterstatterin sprach sich nachdrücklich gegen ein vollständiges Verbot von Anreizelementen aus (…) deshalb ist es notwendig, den derzeitigen Rahmen durch geeignete Instrumente und Verbesserungen zu erweitern. Sie ist der Meinung, dass die Interessenkonflikte durch mehr Transparenz gelöst werden können. Darüber hinaus ist die Berichterstatterin der Ansicht, dass der Zeitpunkt und der Inhalt der Überprüfungsklausel nicht zufriedenstellend sind. Diese Überprüfungsklausel darf nicht so voreingenommen sein, dass sie automatisch zur Einführung eines vollständigen Verbots von Anreizen führt. Sie schlägt daher vor, sie auf 5 Jahre ab dem Ende der Umsetzungsfrist der Richtlinie zu verlängern, um die tatsächlichen Auswirkungen der Maßnahmen auf den Markt zu beobachten."
Während die Kommission also bei der Einführung eines vollständigen Provisionsverbots "schrittweise" vorgehen "und zunächst die Anforderungen an die Zahlung und Entgegennahme von Anreizen“ verschärfen wollte (vgl. 'k-mi' 21/23, 37/23), will die Berichterstatterin Vorschriften einführen, "die dem derzeitigen Beratungsumfeld einen besseren Rahmen geben, indem sie sicherstellen, dass Finanzvermittler den Verbrauchern eine transparentere, verständlichere und maßgeschneiderte Beratung bieten", damit "den Verbrauchern Produkte angeboten werden, die ihren Bedürfnissen entsprechen, und sie sollen in die Lage versetzt werden, die Beratung, die sie erhalten, besser zu verstehen." Die Kommission plant eine Evaluierung holterdiepolter bereits drei Jahre nach Inkrafttreten. Yon-Courtin setzt dagegen darauf, dass erst einmal die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Markt beobachtet werden. Daher soll eine Evaluierung fünf Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist erfolgen: "Ein Zeitraum von drei Jahren ist viel zu kurz, um die durch die RIS eingeführten Änderungen zu bewerten, wenn man bedenkt, wie viele Änderungen vorgenommen wurden und wie viel Zeit für deren Umsetzung erforderlich war. Die Kommission braucht mehr Zeit im Nachhinein, um die Auswirkungen der RIS richtig einschätzen zu können. Darüber hinaus sollte sich die Überprüfung nicht nur auf die Frage der Anreize konzentrieren, sondern umfassender sein, um dieselbe Palette von Themen abzudecken, die in der Richtlinie behandelt werden (z. B. Interessenkonflikte, Kostenentwicklung nach der Einführung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, die Relevanz der Vertriebsvorschriften angesichts neuer Geschäftsmodelle in diesem Sektor)."
Zudem ist eine Streichung der Regelungen zu den für die Branche brisanten Benchmarks vorgesehen. "Der Vorschlag der Kommission zum Preis-Leistungs-Verhältnis könnte den Markt stören, da er zu einer geringeren Produktvielfalt und zu einer Unterdrückung von Innovationen führen würde", wird in der Begründung erläutert. "Die Produkte, die den Verbrauchern angeboten werden, müssen auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sein, so dass nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität des Produkts entscheidend ist", so der grundsätzliche Einwand der Berichterstatterin. Für die Berichterstatterin ist dagegen "finanzielle Allgemeinbildung von zentraler Bedeutung für die Behebung der derzeitigen Mängel in der Kapitalmarktunion (…) Bildung und Wissen sind Instrumente, die jeden Bürger in die Lage versetzen, fundierte Anlageentscheidungen zu treffen." Daher soll die Richtlinie die Grundlage für die Verbesserung des Niveaus der Finanzbildung in jedem Mitgliedstaat schaffen.
Für den deutschen Markt der Finanzanlagenvermittler ist insbesondere positiv, dass nach Auffassung des EU-Wirtschaftsausschusses das Provisionsverbot für das sog. 'beratungsfreie Geschäft' (execution only) gestrichen werden soll, u. a. wegen Abgrenzungsproblemen zu sonstigen Vermittlungs-Dienstleistungen: "In Ermangelung einer klaren und präzisen Definition der Entgegennahme und Übermittlung von Bestellungen (RTO) bleibt der tatsächliche Anwendungsbereich des Verbots unklar."
Im Gespräch mit den Kollegen unserer 'vt'-Schwesterredaktion ordnet Markus Ferber (CSU), Abgeordneter des Europäischen Parlaments (Fraktion der Europäischen Volkspartei), die aktuelle Entwicklung für Sie ein: "Der Berichtsentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und bewegt sich von den dogmatischen und praxisfernen Vorschlägen der Europäischen Kommission weg. Die Vorschläge der Berichterstatterin sind eine gute Basis für die weiteren Verhandlungen. Die Positionen im Europäischen Parlament zur Kleinanlegerstrategie liegen weit auseinander. Ich rechne trotz des guten Berichtsentwurfs mit ausgesprochen schwierigen Verhandlungen."
'k-mi'-Fazit: Die Berichterstatterin setzt nicht auf Verbote, sondern auf mehr Transparenz und finanzielle Allgemeinbildung. Das sind gute Ansätze. Für große Erleichterung ist es zu früh. Doch diese Entwicklung könnte einen wichtigen Wendepunkt darstellen, weg von den ideologiegetriebenen, für Verbraucher und Finanzbranche nachteiligen Plänen der EU-Kommission: Zum einen fordert der Berichtsentwurf eine Abkehr von der obsessiven Kostenfixierung der EU-Pläne, bei denen der Dienstleistungsaspekt fast völlig in den Hintergrund tritt. Dazu will der Ausschuss die hochfliegenden Benchmark-Pläne der Kommission zunächst auf Eis legen. Zum anderen trägt der Bericht in seiner sachlichen Form dazu bei, die bizarre und sachlich falsche Vermischung und Identifizierung von Provisionsverboten mit Anlegerschutz zu entzerren. Das Parlament ist also auf dem richtigen Weg, wenn es den (bislang im Entwurf vorliegenden) Empfehlungen des zuständigen Ausschusses folgt. Allerdings erwarten wir noch heftigen Widerstand von der ideologischen Provisionsverbots-Betonfraktion der EU-Sozialisten (vgl. 'k-mi' 24/23) gegen einen sachlichen Masterplan für 'Kleinanlegerschutz'.