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Wildwest bei Abwicklung der WestLB-Immobilientochter WestFonds: 300.000 Euro Schweigegeld aus der Anlegerkasse?

Privatanleger des geschlossenen Immobilienfonds WestFonds 5 sollen aktuell bis zum 15.12.2013 darüber beschließen, ob ein institutioneller Mitanleger eine einmalige Sonderzahlung von 300.000 Euro aus der Fondskasse erhält. Im Gegenzug, so heißt es in der heftig umstrittenen Vergleichsvereinbarung zwischen der Fondsgeschäftsführung und dem Zweitmarktfonds ‚HTB Zweite Hanseatische Immobilienfonds GmbH & Co. KG’/Bremen, verzichtet HTB angeblich auf weitere juristische Schritte gegen die Fondsgesellschaft, einschließlich der im Juli dieses Jahres gefassten Verkaufsbeschlüsse zur Veräußerung eines Fondsobjektes, des Walle-Centers in Bremen. Angeblich dient die Einmalzahlung von 300.000 Euro aus dem Vermögen der Anleger an die Zweitmarktfondsgesellschaft HTB 2 „auch zu Deckung ihrer bislang mit der Rechtsverfolgung entstandenen Kosten“. Das berichtet aktuell der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ′kapital-markt intern′ ('k-mi').

Der Zweitmarktfonds HTB 2 hatte, so heißt es in einem Schreiben der Fondstreuhänderin an die Anleger des WestFonds 5 vom 18.11.2013, die in der Gesellschafterversammlung des Fonds im Juli 2013 gefassten Gesellschafterbeschlüsse u. a. zum Verkauf des Fondsobjektes angegriffen und angekündigt, Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Verkaufsbeschlüsse zu erheben. Der Verzicht auf juristische Schritte soll dem Zweitmarktfonds HTB 2 nun mit 300.000 Euro aus den Taschen der Anleger vergoldet werden.

Offenbar ist den Verantwortlichen der gesamte Vorgang selbst äußerst unangenehm. Denn weitere konkrete Informationen zu diesem Geschäft erhalten die Anleger im Rahmen der Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren aktuell nicht. In den Schreiben der Fondstreuhänderin wird darauf verwiesen, dass Anleger doch bitte „weitere Details der Vergleichsvereinbarung der Vergleichsvereinbarung entnehmen können, die in der Geschäftsstelle der Fondsgeschäftsführung“ in Düsseldorf eingesehen werden könne. Auf Wunsch erhalte man auch eine Kopie. Nach Informationen von ‚kapital-markt intern’ ist die Aushändigung einer Kopie jedoch nur gegen eine Auskunftsvereinbarung mit entsprechenden Auflagen möglich. 

Der Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ′kapital-markt intern′ fragt, was hinter dieser Geheimniskrämerei steckt und wie man dies anders denn als ′Schweigegeld′ in Wildwest-Manier verstehen kann? : „Eine derartige Bevorzugung von Mitgesellschaftern ist äußerst unüblich und steht im Spannungsverhältnis zu allen Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Nach unserer Auffassung besteht für Fondsanleger kein Anlass, die Rechtskosten von Mitgesellschaftern zu übernehmen, die ohne Abstimmung Anfechtungen planen und dafür Kosten produzieren. Andererseits müssen die Anfechtungsgründe, die HTB im Rahmen der Vergleichsvereinbarung ‚vergessen’ soll, so gravierend sein, dass die Fondsgeschäftsführung hierfür 300.000 Euro ohne Rechtsgrund ins Feuer schicken will. Zudem fragt man sich, wie hoch der Anteil von Rechtsverfolgungskosten an diesen 300.000 Euro sein kann, wenn offenbar noch nicht einmal konkrete juristische Schritte gegen den Verkaufsbeschluss eingeleitet wurden, sondern es bisher offenbar nur bei Ankündigungen blieb. Rechtlich bewegt man sich hier auf sehr dünnen Eis.“

Die Fonds des Düsseldorfer Initiators WestFonds wurden seinerzeit zumeist durch NRW-Sparkassen vertrieben. Auch die Erste Abwicklungsanstalt/EAA, die die Vermögenswerte der WestLB wertschonend abwickeln soll und die eine Mehrheit an WestFonds hält, hat offenbar kein Problem mit den aktuellen Vorgängen und will sich auf Anfrage von ‚kapital-markt intern’ nicht detailliert zu den Vorgängen äußern: „Alle Vorgänge innerhalb der Fondsgesellschaften unterliegen der Vertraulichkeit. Dies dient dem Schutz der Interessen der Anleger (...) Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Sachverhalte liegen der EAA auch keine Anhaltspunkte für eine rechtlich zweifelhafte Vorgehensweise vor. Entsprechende Anhaltspunkte würde die EAA selbstverständlich prüfen." 

Allerdings kündigt die EAA gegenüber ‚k-mi’ die Neubesetzung des WestFonds-Geschäftsführung an. Zumindest ein Geschäftsführer der WestFonds wird im Frühjahr 2013 ausscheiden, so die EAA gegenüber ‚k-mi’: „Der Geschäftsführung gehören die Herren Achim Quambusch, Axel Pissarreck und seit 1.11.2013 Thomas Scheitza an. Die EAA hat bereits bekannt gegeben, dass sie eine Neuordnung der Geschäftsführung anstrebt. Soweit dies zu weitergehenden Veränderungen in der Zukunft führt, werden die Gesellschafter dies unmittelbar bekannt geben und die entsprechenden Eintragungen im Handelsregister veranlassen. Herr Quambusch wird nach heutiger Planung auf eigenen Wunsch und im Einvernehmen mit der EAA im ersten Quartal 2014 seine Beratungstätigkeit bei WestFonds beenden und aus der Geschäftsführung austreten.“ 

Hintergrund ist nicht zuletzt, dass es bei der Abwicklung der WestFonds schon seit längeren zu Schwierigkeiten gekommen ist. Dabei ist die Idee, 300.000 Euro aus dem Vermögen der Anleger zu nehmen, um damit die rechtlichen Bedenken etwaiger Kritiker durch Geldzahlung zum Verstummen zu bringen, nicht der einzige Kritikpunkt am Geschäftsgebaren von WestFonds: Bereits seit 2007 sorgt der geplante Portfolioverkauf von Fondsimmobilien aus 41 Fonds der WestFonds Immobilien-Anlagegesellschaft mbH für negative Schlagzeilen. „Die WestLB langt zu“ titelte ′kapital-markt intern′ bereits im Jahr 2007, als es um die happigen Verkaufsgebühren zugunsten der WestFonds-Gruppe ging. Mittlerweile ist die Lage offenbar eskaliert: Auch der nordrhein-westfälische Landtag nahm sich im April dieses Jahres der Vorgänge rund um die Fondstochter der ehemaligen WestLB an. Der FDP-Abgeordnete Ralf Witzel thematisierte im Landtag Abwertungen des Immobilienbesitzes der WestFonds durch neu bestellte Gutachter, die durch die normale Marktentwicklung nicht zu erklären seien.

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