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Amtsgericht Berlin verweigert BVR die Eintragung der Satzungsänderung

In einem Schreiben an "die Vorstände der Mitgliedsbanken" vom 23. Januar teilen Marija Kolak und Gerhard Hofmann, seitens des BVR den Instituten mit, dass die am 17. Mai 2019 "mit großer Mehrheit beschlossenen Änderungen der BVR-Satzung … nicht wie geplant zum 01.01.2020 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg" eingetragen wurde.

Wie es in dem 'Bank intern' vorliegenden Schreiben weiter heißt, ist der Grund hierfür der Widerspruch eines Mitgliedsinstitutes gegen die Eintragung.

Die Satzungsänderungen, so lesen wir weiter, betreffen im Wesentlichen zwei Themenkomplexe: Zum einen die Einführung eines Ausschlusstatbestandes für den Fall eines Mehrheitserwerbs durch Verbandsfremde an einem Verbandsmitglied. Und zum anderen den Punkt der Besetzung vom BVR-Verbandsrat, für den die Satzungsänderung zusätzliche Mandate sowohl für den Aufsichtsratsvorsitzenden der DZ BANK wie der Fiducia GAD IT AG vorsah, und den BVR-Verwaltungsrat, für den ein weiteres Mandat für ein Primärinstitut vorgesehen war.

Details lesen Sie in der lfd. 'Bi'-Berichterstattung.

Düsseldorf, 24. Januar 2020

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