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BaFin unterstellt 'Rechtswidrigkeit von Kündigungen bei Prämiensparverträgen'

Wenige Minuten vor ihrer Entlassung (zum 1. Mai!) am vorletzten Freitag hatte BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele in bemerkenswerter Schärfe ihre juristisch höchst zweifelhafte Auffassung zu bundesdeutschen Sparkassen noch einmal manifestiert und die höchstrichterlich noch nicht abschließend entschiedene Frage zur Rechtmäßigkeit vorzeitiger Kündigung von sog. Prämiensparverträgen noch einmal in die Welt geblasen.

Dazu hat die Bankenaufsicht eine Anhörung für eine geplante Allgemeinverfügung veröffentlicht. Allen Ernstes: Ziel der BaFin ist es, eine Weisung an die Institute auf den Weg zu bringen, Prämiensparvertrags-Kunden über "unwirksame Zinsanpassungsklauseln" zu informieren.

'Bank intern' stört sich zunächst einmal massiv an der in einer Pressemittteilung der BaFin verbreiteten Formulierung, die offensichtlich auf der durch nichts gerechtfertigten Erkenntnis der BaFin beruht, sämtliche Vertragskündigungen langlaufender Prämiensparverträge seien "unwirksam". 'Bi' hat sich sehr intensiv mit der einschlägigen Rechtsprechung anhand der vor Gericht anhängig gemachten Fälle aus dem Sparkassen-Sektor befasst. Nach unserer Einschätzung müssen die in Rede stehenden Verträge mit variablen Zinsen für den Fall der Veränderung der Marktzinsen einen Anpassungsmechanismus enthalten, der die Risiken fair und gleichmäßig zwischen Anbieter, sprich Sparkasse, und Kunde, verteilt. Nach all dem, was wir recherchieren konnten, haben die Sparkassen die einschlägige Rechtsprechung des BGH aus 2004 angemessen umgesetzt. Fakt ist, dass bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob weitere rechtliche Kriterien bei Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen beachtet werden müssen.

Wenn besagte BaFin-Vize-Chefin, zum Zeitpunkt der Aktion war sie es jedenfalls noch, jetzt bereits innerhalb weniger Wochen zum zweiten Mal den Verbraucherschutz-Hut aufzieht, sollte sie wenigstens so fair sein, auf die anstehende, aktuell höchstrichterlich noch offene Rechtsfrage hinzuweisen und nicht so tun, als würden Sparkassen hierzulande von Hause aus Kunden 'über den Tisch' ziehen. Zumal es eine weitere ungeheuerliche Unterstellung darstellt anzunehmen, die Sparkassen würden auch die noch ausstehende Rechtsprechung missachten. – Wer auch immer auf Felix Hufeld und Roegele jetzt folgt, eine sofortige Kehrtwendung in dieser Frage ist absolut geboten.  

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