Mit Spannung erwarten hierzulande Unternehmer und Privatpersonen die für den morgigen Freitag angekündigten konkreten Hilfen der bundeseigenen Förderbank KfW.
Schneller als die KfW hat sich Bayern via Staatsministerium für Wirtschaft in die Lage der Unternehmer und Freiberufler versetzt, die unter den massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden. Und hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Selbständige aus den Freien Berufen mit bis zu 250 Erwerbstätigen, die eine Arbeits- bzw. Betriebsstätte in Bayern haben (hier der entsprechende Link).
Die Soforthilfe von bis zu 30.000 € wird unmittelbar vom Staat ausgezahlt – eine Zwischenschaltung örtlicher Banken – wie sie vermutlich bei den KfW-Modellen zu erwarten ist – gibt es nicht.
Dennoch sollten Banken und Sparkassen, so der 'Bi'-Tipp, ihren betroffenen Kunden proaktiv dabei helfen, im Bedarfsfall an diese Mittel zu gelangen.
Düsseldorf, 19. März 2020
Dieser Bank-intern-Beitrag ist frei lesbar. Wenn Sie den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Bi-Chefredakteur nutzen, umfassend und zeitnah informiert und vollen Zugriff auf alle Print- und Digital-Leistungen von Bank intern haben möchten: Sichern Sie sich umgehend die volle Leistungspalette mit einem 'Bank intern'-Abonnement.
Damit erhalten Sie
• wöchentlich die 'Bank intern'-Ausgabe per Post
• dazu Spezial-Beilagen aus den Bereichen Beratung, Recht und Steuern
• vollen digitalen Zugriff auf alle Berichte Bank intern ab dem Erscheinungstag auf unserer Homepage
• vollen digitalen Zugriff auf alle Service-Unterlagen (Urteile, Verordnungen, Gesetzentwürfe, Anwendungsschreiben etc.)
• vollen digitalen Zugriff auf unsere Volltext-Suche in allen 'Bi'-Veröffentlichungen seit 2002 für Ihre Recherche und
• Sie können den 'direkten Draht' für das vertrauliche Gespräch mit Ihrem Chefredakteur nutzen.
