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BVR setzt Sonderprüfung in Schmalkalden gerichtlich durch

Vor wenigen Minuten und kaum, das unsere dieswöchige `Bank intern`-Ausgabe von der Druckerei auf dem Weg zu unseren Lesern war, erreichte uns die Nachricht, dass die BVR Sicherungseinrichtung beim LG Berlin per Einstweiliger Verfügung erwirkt hat, dass die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden „verpflichtet ist, eine Prüfung gemäß § 7 Abs. 1 des Status der Sicherungseinrichtung des BVR durch die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfer zuzulassen“ (Az. 37 O 74/21).

Die Einstweilige Verfügung erging „wegen Dringlichkeit“ ohne mündliche Verhandlung.

Ihr zugrunde liegt ein umfangreicher Schriftsatz der Adelhold Rechtsanwaltsge. mbH aus Dortmund, der wiederum als Beweismittel eine Eidesstattliche Versicherung eines Prüfer des BVR zugrunde liegt.

`Bank intern` wird den Schriftsatz sorgfältig studieren und ihn selbstverständlich auch mit den eigenen journalistischen Bewertungen aus der Beilage dieser Woche (Bi 10/2021) in Bezug setzen.

Sicher jedenfalls ist schon jetzt, der BVR scheint sich bezüglich der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden große Sorgen zu machen hinsichtlich der Möglichkeit des Eintritts eines Sicherungsfalles. Insofern also ist davon auszugehen, dass der BVR von `Gefahr in Verzug` ausgeht und die Rechte auf Stellungnahme seines Mitgliedsunternehmens insofern nur als nachrangig wichtig einstuft. Denn die Bank ist jetzt auf den Klageweg verwiesen, um ihre Auffassung darzulegen.

Düsseldorf, 8. März 2021 

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