Die Deutsche Kreditwirtschaft, deren Pressekoordination derzeit vom Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken/BVR übernommen wird, nimmt gegenüber 'Bank intern' wie folgt zum Regierungsentwurf der Änderungen des Geldwäschegesetzes durch die Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie Stellung:
Die Deutsche Kreditwirtschaft spricht sich nachdrücklich dafür aus, an der bisherigen bewährten risikoabhängigen Behandlung inländischer politisch exponierter Personen (PeP) festzuhalten. Das von diesen Personen ausgehende Risiko wird damit angemessen adressiert. Im Ergebnis würde eine Abkehr von der risikoabhängigen Behandlung inländischer PeP in Kombination mit den neuen Vorgaben zu fiktiven wirtschaftlich Berechtigten dazu führen, dass staatseigene Unternehmen (wie unter vielen anderen die Bundesdruckerei, Deutsche Bahn, Deutsche Post, Telekom, Deutschlandradio und KfW) unabhängig von dem von ihnen tatsächlich ausgehenden Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von Gesetzes wegen als Hochrisiko-Kunden behandelt werden müssen.
Ergänzend sollte der wirtschaftlich Berechtigte bei der Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten weiterhin weder abgeklärt, noch identifiziert werden müssen und auch die Eigentums- und Kontrollstruktur sollte in diesen Fällen nicht in Erfahrung gebracht werden müssen. Dies gibt auch die Richtlinie nicht vor. Das Festhalten an der bisherigen risikoabhängigen Behandlung politisch exponierter Personen und an dem bisherigen Umfang vereinfachter Sorgfaltspflichten würde nicht zuletzt verhindern, dass Geschäftsbeziehungen zu Bundes- und Landesunternehmen, europäischen, bundeseigenen und regionalen Förderbanken, öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften, sowie letztlich auch zum Bund und den Ländern, u. a. aufgrund der zusätzlichen Neuregelung zu wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 Abs. 2 Satz 5 GwG-Neu erheblich erschwert werden, weil diese in einer Vielzahl der Fälle als Hochrisiko angesehen werden müssten.
Düsseldorf, 24. April 2017, 16:45 Uhr
