Die Sparkassen warten weiterhin auf eine finale Entscheidung von Seiten der EU-Kommission zur Frage, ob deren Bereitschaft, der NORD/LB frisches Eigenkapital zu geben, mit europäischem Wettbewerbsrecht vereinbar ist.
Insofern wird der Beschluss des DSGV Vorstands vom 25.11.2019 , der NORD/LB rd. 400 Mio. EURO zu zahlen, erst einmal auf Eis gelegt.
Düsseldorf, 05.12.2019
