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Ex-Kölner Sparkassen-Chef Gustav Adolf Schröder zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Verhältnismäßig glimpflich ist der frühere Chef der Sparkasse KölnBonn, Gustav Adolf Schröder (75), aus der staatsanwaltschaftlichen Anklage herausgekommen, sich in den Jahren 2001 bis 2005 im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Medienstandortes im Zusammenspiel mit der Esch-Gruppe des Mitangeklagten Josef Esch der Untreue und der Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung strafbar gemacht zu haben. 

Die 18. Große Strafkammer hat Schröder nun zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Mini-Geldbuße i. H. v. 18.000 € verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Verurteilung ohne Bewährung plädiert.

Der frühere Mitvorstand Franz-Josef Schäfer (69) wurde wegen gleicher Delikte zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und Zahlung einer Geldbuße i. H. v. 12.000 € verurteilt.

Josef Esch befand das Gericht der Steuerhinterziehung für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe i. H. v. 410.000 €.

In der Strafbemessung aller drei Angeklagten sprach das Gericht von „Vermögensverlust großen Ausmaßes“ sowie „Missbrauch von Befugnissen“. Die rd. 9 Jahre andauernde Ermittlung und der neunmonatige Prozess wurden strafmildernd angerechnet. Im Übrigen hätten Schröder und Schäfer aufgrund früherer Verfahren bereits erhebliche finanzielle Einbußen verkraften müssen.

Düsseldorf, 15. Juni 2018

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