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FDP-Fraktion stellt Bundesregierung ein Bündel von Fragen i.S. Nord/LB

Vor dem Hintergrund des derzeit diskutierten Sanierungskonzeptes für die in Schräglage geratene NORD/LB muss sich auf parlamentarische 'Kleine Anfrage' der FDP-Fraktion hin jetzt auch die Bundesregierung mit diesem Sanierungsfall befassen (BT.Drucksache 19/8250).

Einleitend stellt die FDP-Fraktion fest: "Das Konzept sieht vor, dass das Land Niedersachsen 1,5 Mrd. Euro per Kreditaufnahme in die Landesbank einzahlt. Diese Kreditaufnahme erfolgt über eine landeseigene Beteiligungsgesellschaft, deren Bürgschaft vom Land übernommenwird. Darüber hinaus spricht das Land Garantien für Kreditgeschäfte der Nord/LB in Höhe von 1 Mrd. Euro aus. Weitere 1,2 Mrd. Euro stammen aus dem Sicherungsfonds der Landesbanken, dem Fonds der Sparkassen und von den regionalen Sparkassen aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern."

Weiter heißt es: "In einer Sondersitzung des Niedersächsischen Landtages bekräftigte der niedersächsische Finanzminister, Reinhold Hilbers, in seiner Regierungserklärung diesen Weg einer öffentlich-rechtlichen Lösung gemeinsam mit den Beschlüssen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) zu verfolgen. Ziel sei es eine kleinere, regionaler ausgerichtete Nord/LB zu schaffen, die schlagkräftiger und nachhaltig rentabel wird."

Die FDP-Fraktion stellt ferner fest, dass es derzeit "unklar" sei, ob ein solcher Sanierungsplan mit den Beihilferegeln der Europäischen Union vereinbar ist.

Die FDP weist darauf hin, dass die Bundesregierung zur Nord/LB Sanierung angegeben habe: "Das BMF und das für die Beihilfekontrollpolitik federführende BMWi begleiten die beteiligten Parteien im Rahmen der beihilferechtlichen Gespräche mit der EU-Kommission"

(Drucksache des Finanzausschusses 19(7)180).

Details zu  dieser Kleinen Anfrage lesen Sie in 'Bank intern'.

 

Düsseldorf, 20. März 2019

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