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Haspa tut sich schwer damit, Verwahrentgelt zu kassieren

Die Publikumspresse gibt der Haspa förmlich eine Breitseite, aufgrund deren Ankündigung, ab September einem Teil ihrer Kunden in bestimmten Fällen ein Verwahrgeld in Rechnung zu stellen, ist misslich. Denn es liest sich pauschal, was Deutschlands größter Sparkasse vorgeworfen wird. 'Bank intern' hat nachgefragt und dabei die wahren Fakten erfahren.

"Wir versuchen weiterhin, Negativzinsen für die Spareinlagen im breiten Privatkundengeschäft zu vermeiden“, sagt uns die Pressesprecherin. Und weiter heißt es: "Aber wenn Kunden größere Mengen Bargeld auf Girokonten verwahren, kostet dies die Haspa Tag für Tag sehr viel Geld. Wir gehen davon aus, dass sich die Belastungen der Niedrigzinsphase in den vergangenen Jahren auf jeweils hohe zweistellige Millionenbeträge belaufen. Hinzu kommt, dass Kunden zunehmend Geld von Konten anderer Banken, die Verwahrentgelte erheben, auf Haspa-Konten umbuchen. Da dies jedoch die Kosten der Haspa zusätzlich erhöht, werden wir – auch im Interesse der großen Mehrheit unserer Kunden – die Freibeträge für das Verwahrentgelt anpassen.“

Die Freigrenze liegt bei Privatkunden bei einer halben Million €, bei Firmenkunden bei einer Viertelmillion €. Erst bei darüber liegenden Beträgen werden zukünftig 0,4 %-Verwahrgeld fällig. Dieser Zins deckt übrigens  - nach Aussage der Haspa-Sprecherin - noch immer die Kosten, die durch den Strafzins der EZB für Bankeneinlagen in der Praxis entstehen.

Düsseldorf, 29.08.2018

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