Seit dem 1. Okt. 2015 wird die Liquiditätsausstattung von Banken per europäischer Verordnung einheitlich durch die sog. Liquidity Coverage Ratio (LCR) gemessen. Gerechnet wird sie wie folgt:
LCR = | Bestand an erstklassigen liquiden Aktiva | > 100 % |
Nettoabflüsse in den nächsten 30 Tagen |
Diese Quote ist von den Instituten zu jeder Zeit einzuhalten. Der BVR hat für seinen Jahresrückblick bereits diese Zahl bei den 1.026 Primärinstituten ermittelt und kommt auf einen Durchschnittswert von sage und schreibe 187 %. Gefordert waren in 2015 eine Mindestliquiditätsquote von 60 % – ab 2016 liegt sie bei 70 %.
