Während sich das OLG Dresden im Rahmen einer von der Verbraucherzentrale Sachsen initiierten Musterfeststellungsklage mit der Frage der Wirksamkeit der Kündigung von Prämiensparverträgen (in diesem Fall von der Kreis- und Stadtsparkasse Leipzig ausgesprochen) auseinandersetzen wird, hat das LG Stendal in einem von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt begleiteten Fall der Kreissparkasse Stendal die 'rote Karte' gezeigt (Az. 22 S 104/18).
Fatal an dieser Entscheidung ist, dass das LG Stendal die Revisionsmöglichkeit zum Bundesgerichtshof verweigert.
In der Sache – zumindest solange die Entscheidungsgründe aus Stendal noch nicht bekannt sind – ist diese Verkürzung des Rechtswegs höchst ungewöhnlich, müsste das LG Stendal doch wissen, dass der BGH sich sehr ausführlich mit der Frage befasst hat, in welchen Fällen Sparkassen langlaufende Prämiensparverträge kündigen dürfen. Ihm daher auch in diesem Fall Gelegenheit zu geben, sich dieser Sache anzunehmen, wäre systematisch sinnvoll. Der KSK Stendal bleibt allerdings noch die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.
Inwiefern die Sparkasse diesen Weg beschreiten wird, hinterfragt 'Bi' derzeit.
Düsseldorf, 18. November 2019
