Die Frage nach der Wirksamkeit von Kündigungen langlaufender Prämiensparverträge nimmt eine neue Wendung: Das LG Stendal hat jetzt auf Antrag der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in einem Fall der Kreissparkasse Stendal deren Kündigung eines Prämiensparvertrages für unzulässig erklärt (Az. 22 S 104/18).
'Bank intern' liegt diese Entscheidung noch nicht vor. Allerdings haben wir ganz aktuell die bisherige Rechtsprechung zum Themenbereich 'Kündigung von Prämiensparverträgen' analysiert. Mit sehr konkreten Hinweisen, in welchen Fällen der Bundesgerichtshof die Vertragskündigung für zulässig hält, gehen wir in der kommenden Woche in den Markt. – Unbedingt lesen!
Düsseldorf, 15. November 2019
