Während Kommunalvertreter Einkünfte aus Aufsichtsräten oder Beiräten aus dem RWE-Umfeld ab 1. Januar 2017 in Gänze an 'ihre' Kommune abtreten müssen, gelten für Mitglieder der Sparkassen-Verwaltungsräte besondere Freigrenzen.
Einfache Mitglieder dieser Gremien haben zukünftig eine Freigrenze von 14.400 €, Vorsitzende, bzw. deren Vertreter der Verwaltungsrätedürfen 24.000 € bzw. 19.200 € privat einstecken und müssen 'nur' den Rest abführen.
Warum es zu dieser Differenzierung kommt, lässt der Innenminister offen.
Düsseldorf, 30. August 2016, 17:00 Uhr
