Was sich derzeit in und um die Sparkasse Gera-Greiz (Bilanzsumme: 2,4 Mrd. €) abspielt, erschüttert selbst Hartgesottene, wie Reaktionen aus dem Leserkreis zeigen. Die Vielzahl von offenen Fragen haben wir letzte Woche aufgezeigt (vgl. 'Bi' 8/2021). Im Nachgang haben uns die Kollegen der Ostthüringer Zeitung einen Artikel v. 16.7.2020 vorgelegt, in dem gemutmaßt wird, dass Auslöser der Kündigung von Markus Morbach ein internes, überdies anonymes Schreiben an den Verwaltungsrat sein könnte. Schon allein der Hinweis auf die Anonymität weckt bei uns Erinnerungen an ein ebenfalls anonymes Schreiben eines Mitarbeiters der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden an die BaFin aus, das in diesem Fall zwar (noch) nicht zu einer Kündigung durch den Aufsichtsrat wohl aber zu der nötigenden Aufforderung der BaFin an VV Stefan Siebert geführt hat, "wegen Unzuverlässigkeit" seinen Hut zu nehmen, andernfalls werde man ihn suspendieren (vgl. 'Bi' 45/2020).
Doch was uns mehr noch beschäftigt, ist die Rolle der Aufsicht. Und davon gibt es im Fall der Sparkasse Gera-Greiz neben dem Verband SGVHT, der thüringischen Fachaufsicht Finanzministerium, die BaFin und auch die Bundesbank. Alle diese Stellen scheinen die Augen heute davor zu verschließen, dass die Sparkasse auf ihrer Homepage (Stand: 23.2.2021 – 10 Uhr) lediglich mit Sören Albert auftritt. Und das, obwohl ++ der geschasste VV Morbach gerichtlich erstinstanzlich geklärt hat, dass seine Kündigung unwirksam ist und ++ der Verwaltungsrat unter Vorsitz der Verwaltungsratsvorsitzenden Julian Vonarb (parteilos) und Martina Schweinsburg/CDU zufälligerweise am Tag nach der Morbach-Entscheidung des LG Gera einen Nachfolger bestimmt hat (vgl. 'Bi' 8/2021). Für uns wirft das die Frage auf, ob sämtliche Aufsicht-Institutionen Kollektivurlaub genommen haben.
Düsseldorf, 23. Februar 2021
