Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gestern die insgesamt dritte Musterfeststellungsklage beim OLG Dresden anhängig gemacht.
Nach den beiden bereits in 2019 anhängig gemachten Verfahren
++ Az. 5 MK 1/19 Verbraucherzentrale Sachsen e.V. ./. Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und
++ Az. 5 MK 2/19 Verbraucherzentrale Sachsen e.V. ./. Erzgebirgssparkasse,
ist am 4. Februar 2020 ein weiteres Verfahren anhängig gemacht worden:
++ Verbraucherzentrale Sachsen e.V. ./. Sparkasse Zwickau mit dem Az: 5 MK 1/20.
Wie 'Bank intern' inzwischen erfahren hat, hat das OLG für das Verfahren Verbraucherzentrale Sachsen e.V. ./. Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (5 MK 1/19) die mündliche Verhandlung bestimmt auf den 22.4.2020.
Düsseldorf, 6. Februar 2020