Bi – Aktuelle Themen

Regulierungszug ist zu weit gefahren

Über aktuelle Regulierungsvorhaben und deren Auswirkungen, sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, diskutierten rund 300 Experten aus Politik, Aufsicht und Finanzbranche auf dem 12. Regulatorischen Symposium der Börse Stuttgart. Dabei bildeten die zu Jahresbeginn in Kraft getretenen MiFID II-Maßnahmen den Schwerpunkt. Elisabeth Roegele, BaFin-Exekutivdirektorin, zog eine positive Zwischenbilanz: "Mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID II wird ein besserer Anlegerschutz erreicht. Die Umsetzung der neuen, zugegebenermaßen umfangreichen Vorgaben haben die deutschen Marktteilnehmer sehr gut gemeistert. In der Aufsichtspraxis setzen wir uns als BaFin weiter dafür ein, dass sich sinnvolle Marktstandards entwickeln." Sehr gemischt fiel das Fazit von Peter Schneider, Präsident des Sparkassenverbands Baden-Württemberg, aus, der in einigen Punkten harsche, aber zutreffende Kritik äußerte. Zwar stimme die Ziel­-richtung für mehr Transparenz und Anlegerschutz, "jedoch muss es dringend gelingen, viele der umgesetzten neuen Vorgaben, zum Beispiel den Zwang zur Sprachaufzeichnung oder auch umfangreiche Informationspflichten, kundenfreundlicher auszugestalten. Diese stiften derzeit bei Kunden Verwirrung und stoßen auf Ablehnung." Einen Ball, den Roegele noch in der Diskussion aufnahm. Nachbesserungsbedarf sieht sie mit Blick­­-richtung Brüssel vor allem in zwei Bereichen:  ++ Bei den Basisinformationsblättern bzw. PRIIPs-KIDs, die u. a. wegen der weitreichenden Anwendung der PRIIPs-Verordnung auch die Produktverfügbarkeit für Anleger bspw. bei  Unternehmensanleihen beeinflussen, der teils schwer verständlichen Performanceszenarien  mit nur schwer verständlichen Ergebnissen und dem ab 2020 zu erwartenden Nebeneinander mehrerer 'Informationsblätter' für ein und dasselbe Produkt  ++ Ebenso sieht sie die praktischen Probleme bei den von Schneider angesprochenen Anforderungen zur Sprachaufzeichnung (Taping-Pflicht) aller Kundengespräche und den Aufbewahrungspflichten. Auf Nachfrage von 'k-mi'-Chefredakteur Uwe Kremer, ob denn bei der Umsetzung der MiFID II-Reformen in die FinVermV, die die Anforderungen an die freien Finanzanlagenvermittler festlegt, nicht besser direkt auf die u. E. völlig überzogene Taping-Pflicht verzichtet werden sollte, verwies Roegele auf die Zustän-digkeit des Verordnungsgebers in Berlin. Mit dem Bundeswirtschaftsministerium stehen wir bereits in Kontakt (vgl. u. a. 'k-mi' 40/18) und sind über die BMI dort bereits in das Sachverständigen-Verfahren eingebunden. ‘k-mi‘-Fazit: Die Standortbestimmung der Branche auf dem 12. Regulatorischen Symposium hat gezeigt, dass der Regulierungsprozess in einigen Punkten übers Ziel hinausgeschossen ist. Dass Anlegerschützer wie Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, wieder mehr Freiheit für Anleger aber auch für die Vermittler fordern, untermauert dies. Wenn selbst Banken und Sparkassen unter der Last der MiFID-Regulierung ächzen, sollte dies bei deren Übertragung in die FinVermV, die ganz überwiegend kleine und mittelgroße Finanzanlagevermittler trifft, unbedingt berücksichtigt werden.

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